Wer Hinweise auf Missstände in Unternehmen oder Behörden aufdeckt, soll künftig besser vor Kündigung, Mobbing oder anderen Repressalien geschützt sein. Das sieht ein Entwurf aus dem Bundesjustizministerium vor, der gestern zur Abstimmung an die anderen Ministerien ging. Die Hinweise können beispielsweise Verstöße gegen Umweltschutzvorgaben oder gegen Vorschriften zur Lebenssicherheit oder auch zum Schutz personenbezogener Daten sein. Die internen und externen Meldestellen, an die sich die Whistleblower laut Entwurf künftig wenden können, müssen in Bezug auf die Identität der Hinweisgeber Vertraulichkeit wahren. Mit dem geplanten Hinweisgeberschutzgesetz soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden.
Bundesamt für Justiz als weitere Anlaufstelle
Die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle gilt demnach für alle Arbeitgeber und Organisationseinheiten mit mindestens 50 Beschäftigten. In einem Konzern soll es ausreichen, wenn es eine Meldestelle bei der Konzernmutter gibt. Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sowie für jeden Hinweisgeber, der Bedenken hat, sich an eine interne Stelle zu wenden, will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Möglichkeit schaffen, beim Bundesamt für Justiz vorstellig zu werden. Dort soll eine zusätzliche Stelle geschaffen werden. Eine Änderung soll es auch im Bundesbeamtengesetz geben. Dort soll es künftig heißen: "Beamte, die eine Meldung oder Offenlegung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz vornehmen, sind von der Einhaltung des Dienstwegs befreit."
Frühere Reformbemühung gescheitert
Gespräche von Union und SPD zu einer Reform waren 2021 gescheitert. Die damalige Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte CDU und CSU damals vorgeworfen, sie verhinderten einen wichtigen Schritt für mehr Integrität in der Wirtschaft und in öffentlichen Institutionen. Die Union hatte argumentiert, man dürfe Unternehmen in der Pandemie keine Steine in den Weg legen durch zusätzliche Bürokratie und Regulierung.
Redaktion beck-aktuell, 6. April 2022 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Ibel, Whistleblower-Schutz – aktuelle Entwicklungen, MMR 2021, 929
Dilling, Der Schutz von Hinweisgebern und betroffenen Personen nach der EU-Whistleblower-Richtlinie, CCZ 2019, 214
Baranowski/Glaßl, Whistleblowing in Recht und Praxis - und ein bisschen Datenschutz, CB 2018, 271
Hoeren/Herring, Urheberrechtsverletzung durch Wikileaks?, Meinungs-, Informations- und Pressefeiheit versus Urheberrecht, MMR 2011, 143
Aus dem Nachrichtenarchiv
Koalitionsgespräche: Whistleblower-Gesetz vorerst geplatzt,
Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 28.04.2021, becklink 2019613
Bundesjustizministerium will Hinweisgeber besser schützen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 14.12.2020, becklink 2018342