Mietwohnraum erhalten
Ein komplettes Umwandlungsverbot bedeutet das zwar nicht, weil Ausnahmen vorgesehen sind, etwa im Falle eines Verkaufs an Mieter. Gleichwohl erhofft sich der Senat, den anhaltenden Trend zur Umwandlung zumindest zu bremsen, wie Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) bei der ersten Senatsbefassung vor zwei Wochen deutlich gemacht hatte. Denn die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum habe den Verlust bedarfsgerechten Mietwohnraums in der gesamten Stadt zufolge, erklärte er.
Regelung befristet
Möglich gemacht hat die neue Umwandlungsverordnung das erst kürzlich beschlossene Baulandmobilisierungsgesetz auf Bundesebene. Mit der Neuregelung wurde § 250 BauGB als neue temporäre Regelung in das Baugesetzbuch aufgenommen. Diese Regelung ermächtigt die Landesregierungen, per Rechtsverordnung Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu bestimmen. Über diese Bestimmung wird ein Genehmigungsvorbehalt für die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum eingeführt. Die Rechtsverordnung tritt spätestens mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft.