Drei Kammern vorgesehen
Zum Gericht gehören drei Kammern: Eine zur Beilegung von Streitigkeiten, die über arbeitsrechtliche Streitfälle zwischen Spielern und Vereinen sowie über Streitfälle hinsichtlich Ausbildungsvergütungen entscheidet. Die zweite für den Status von Spielern, die über arbeitsrechtliche Streitfälle zwischen Trainern und Vereinen/Verbänden, transferbezogene Streitfälle zwischen Vereinen sowie Anträge im Zusammenhang mit dem Transfersystem entscheidet. Und die Kammer für Vermittler, die nach dem Erlass des Vermittlerreglements über Streitfälle entscheidet.
Mehrere viertausend Streitfälle erwartet
Die Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten werde jedes Jahr voraussichtlich über ungefähr 3.500 Streitfälle entscheiden, während es bei der Kammer für den Status von Spielern jährlich ungefähr 700 Streitfälle und 6.000 reglementarische Anträge zu erwarten seien, hieß es von der FIFA.