Zuständigkeit für jegliche Deliktsart und -schwere
Die Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften werden sachlich zuständig für Ermittlungs-, Straf- und gegebenenfalls Ordnungswidrigkeitenverfahren jeglicher Deliktsart und -schwere gegen Personen, die der Clankriminalität zuzuordnen sind. Die Zentralstellen sollen neben der Bearbeitung offenkundiger Clan-Verfahren auch in der Lage sein, Schwerpunkte zu setzen und sich auf einzelne Clans zu konzentrieren.
Koordination erfolgt bei Generalstaatsanwaltschaft Celle
Eine koordinierende Rolle übernimmt die Zentrale Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle. Die Justiz sei für diese Aufgabe mit insgesamt 18 zusätzlichen Stellen verstärkt worden, davon neun Staatsanwälte. Laut Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) werden die Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften bewusst dezentral aufgestellt. Für die effektive Verfolgung von Clankriminalität bedürfe es in Niedersachsen der Kenntnis regionaler Gegebenheiten.