Richtervereinigung hält Reformdiskussion für geboten
Die Neue Richtervereinigung hält eine grundsätzliche Reformdiskussion über die Justizstrukturen für geboten. Der Europäische Gerichtshof habe klar formuliert, dass eine Weisungsgebundenheit, wie sie in § 146 GVG festgelegt ist, nicht zur Formulierung "ausstellende Justizbehörde" im Rahmenbeschluss zum Europäischen Haftbefehl passe und dass Bedeutung und Tragweite dieses Begriffes in der EU einheitlich verstanden werden müssten. Anders als beispielsweise Litauen würde Deutschland diesen Standard nicht erfüllen. Die Neue Richtervereinigung weise schon seit langem darauf hin, dass die Justizstrukturen in Deutschland, die aus dem 19. Jahrhundert stammen, nicht einem modernen europäischen Standard entsprächen. Das Ziel sollte es nun sein, die Justiz aus dem Einflussbereich der Exekutive herauszulösen und hierarchiearme Verwaltungsstrukturen mit direkter parlamentarischer Verantwortung aufzubauen.
Weniger Abhängigkeiten und moderne Qualitätssicherungssysteme gefordert
Konkret fordert die Neue Richtervereinigung die Etablierung parlamentarisch verankerter Richterwahlausschüsse in allen Ländern. Diese hätten nicht nur die Aufgabe, die demokratische Legitimation der Richter sicher zu stellen, sondern auch unabhängig von der Verwaltung darüber zu entscheiden, wer in Deutschland Richter werde. Außerdem sollten Gerichtsbarkeitsräte, die gerichtsübergreifend für Gerichtsverwaltungsaufgaben zuständig seien, etabliert werden. Diese Gremien müssen demokratisch legitimiert und verantwortlich sein. Weiter müssten demokratische und hierarchiearme Binnenstrukturen, die Abhängigkeiten reduzierten und modernen Qualitätssicherungssystemen Raum gäben, geschaffen werden.