Neue Richtervereinigung: Personalentscheidungen in Bezug auf Richter von unabhängigem Justizrat zu treffen
Es gehöre zu den fundamentalen europäischen Prinzipien, dass sich die EU-Staaten nicht nur inhaltlich zur Gewährleistung einer rechtsstaatlichen Ordnung verpflichten, sondern darüber hinaus das Gewaltenteilungsprinzip auch organisatorisch-institutionell verankert sein müsse, schreibt die Neue Richtervereinigung. Von allen Beitrittskandidaten werde gefordert, dass sie ihre Justiz streng nach den Grundsätzen der Gewaltenteilung organisieren. Nicht die Regierungen, sondern ein unabhängiger Justizrat müsse über die Berufung, die Beförderung und die Entlassung von Richtern entscheiden.
Deutschland wegen eigener Defizite nicht glaubwürdig
Deutschland könne nicht glaubhaft vermitteln, dass beispielsweise Polen gerade Gefahr laufe, die Grundlagen seiner EU-Mitgliedschaft aufzukündigen, sollte es die vom Sejm verabschiedeten Gesetze zur Justizreform umsetzen, wenn die Regierungspartei nur auf die bundesdeutsche Verfassung verweisen müsse, um Deutschland sein inkonsequentes Verhalten vorhalten zu können. Allein der Umstand, dass in Deutschland eine Kultur herrsche, in der sich die Politik jedenfalls nicht offen in Fragen der Rechtsprechung einmischt, rechtfertige es nicht, auf einen entsprechenden Umbau der Gerichtsverfassung zu verzichten.