Neue Richterin und neue Vorsitzende Richterin am BSG

Mit Wirkung zum 01.04.2022 ist Dagmar Oppermann zur Vorsitzenden Richterin am Bundessozialgericht ernannt worden. Bereits seit 2009 ist sie für das BSG tätig. Oppermann übernimmt den Vorsitz des für das Vertrags(zahn)arztrecht zuständigen 6. Senats. Neue Richterin am BSG ist seit Anfang April Barbara Geiger. Das Präsidium hat sie dem für gesetzliche Krankenversicherung zuständigen 1. Senat zugewiesen.

Werdensgang Oppermann

Dagmar Oppermann ist nach Abschluss ihres Studiums der Rechtswissenschaften und im Anschluss an ihre Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover im Jahr 1996 mit einer Dissertation zu den Funktionen des Widerspruchsverfahrens promoviert worden. 1997 ist sie in das Niedersächsische Justizressort gewechselt. Nach einer Tätigkeit am Sozialgericht Hildesheim folgten Abordnungen an das BSG und an das Niedersächsische Justizministerium. Dagmar Oppermann wurde 2002 zur Richterin und 2006 zur Vorsitzenden Richterin am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle ernannt.

Bereits seit 2009 am BSG tätig

Zum Juli 2009 ist Oppermann zur Richterin am BSG gewählt worden. Sie war Mitglied des für die gesetzliche Rentenversicherung zuständigen 13. Senats, bevor sie im Juli 2016 in den für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Künstlersozialversicherung zuständigen 3. Senat wechselte, deren stellvertretende Vorsitzende sie ab April 2017 war. Zum 01.04.2022 übernimmt sie den Vorsitz des für das Vertrags(zahn)arztrecht zuständigen 6. Senats, dem sie ab Januar 2022 zugeteilt ist. Seit 2015 ist sie Mitglied des Präsidium des Gerichts, von Juli 2014 bis Juni 2018 war sie auch Mitglied des Präsidialrats.

Honorarprofessorin in Göttingen

Dagmar Oppermann ist im Sommersemester 2021 zur Honorarprofessorin an der Georg-August-Universität Göttingen bestellt worden. Sie ist Gesamtherausgeberin eines Kommentarwerks zum SGB I bis XII und EU-Sozialrecht. Als Autorin zahlreicher Veröffentlichungen ist sie im Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, im Existenzsicherungsrecht und im Europäischen Sozialrecht hervorgetreten.

Vita Geiger

Barbara Geiger wurde 1981 geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg mit einem Auslandstrimester an der University of Oxford. Nach den juristischen Staatsexamina arbeitete sie ab 2008 zunächst als Rechtsanwältin in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei, bevor sie 2012 in die hamburgische Sozialgerichtsbarkeit eintrat. Von 2017 bis 2019 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das BSG abgeordnet. Im Jahr 2020 folgte ihre Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht. 2021 wurde sie zur Richterin am Landessozialgericht Hamburg ernannt. Sie ist Autorin von Aufsätzen und Anmerkungen in juristischen Fachzeitschriften und Mitautorin eines Kommentars zum SGB V.

Redaktion beck-aktuell, 1. April 2022.