Allgayer zuvor als Oberstaatsanwältin beim BGH tätig
Allgayer trat nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung im Jahr 2005 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Dort war sie während ihrer Proberichterzeit bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth eingesetzt. Im Februar 2008 wurde sie dort zur Staatsanwältin ernannt, bevor sie im Dezember 2008 als Richterin am Landgericht an das LG Nürnberg-Fürth wechselte. Von dort wurde Allgayer in der Zeit von Januar 2011 bis Mitte Oktober 2014 als wissenschaftliche Mitarbeiterin zum Generalbundesanwalt beim BGH abgeordnet und im Anschluss hieran bis Mitte Dezember 2015 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den BGH. Am 17.12.2015 wechselte sie als Staatsanwältin beim BGH in den Justizdienst des Bundes und wurde am 14.02.2019 zur Oberstaatsanwältin beim BGH befördert.
Tätigkeit am BVerwG als wissenschaftlicher Mitarbeiter
Wöckel arbeitete nach Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung zunächst mehrere Jahre wissenschaftlich an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seine richterliche Laufbahn begann er im Juni 2010 am Verwaltungsgericht Minden. Von Januar 2013 bis Ende Februar 2016 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das BVerwG abgeordnet. Im Februar 2013 promovierte ihn die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg zum Doktor der Rechte. Zum Richter am Oberverwaltungsgericht wurde er im September 2015 ernannt und an das OVG Nordrhein-Westfalen versetzt. Dort war er im Anschluss an seine Abordnung an das BVerwG tätig. Von Januar 2016 bis Ende März 2019 war Wöckel mit der Hälfte seiner Arbeitszeit an den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen als wissenschaftlicher Mitarbeiter abgeordnet. Seit April 2019 arbeitet er im Wege einer Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht.
Zuweisung zum 7. und 10.Revisionssenat
Wöckel wurde dem 7. Revisionssenat zugewiesen, der insbesondere für das Umweltschutzrecht einschließlich des Immissionsschutzrechts, das Abfallrecht, das Atomrecht, das Bergrecht, das Recht des Baus von Wasserstraßen und das Eisenbahn- und Eisenbahnkreuzungsrecht zuständig ist. Zudem wird er Mitglied des 10. Revisionssenats, welcher unter anderem für das Informationsfreiheitsrecht sowie das presse-, rundfunk-, archiv- und medienrechtliche Informations-, Einsichts- und Auskunftsrecht zuständig ist.