Die Sicherheit der betrieblichen Altersversorgung soll erhöht werden. Dieses Ziel verfolgt eine EU-Richtlinie, deren Umsetzung der Bundestag in der Nacht zum 30.11.2018 beschlossen hat.
Damit werden Pensionskassen und Pensionsfonds zur Einrichtung eines Risikomanagements verpflichtet. So müssen sie etwa mindestens alle drei Jahre eine umfassende Risikobeurteilung durchführen.
Mehr Informationspflichten gegenüber Versorgungsanwärtern und -empfängern
Darüber hinaus werden die Informationspflichten gegenüber Versorgungsanwärtern und -empfängern ausgeweitet. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss nach dem Bundestag allerdings noch der Bundesrat zustimmen.
Redaktion beck-aktuell, 30. November 2018 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/4673) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags im pdf-Format.
Aus der Datenbank beck-online
Rolfs, Die betriebliche Altersversorgung im Recht der Europäischen Union, EuZA 2018, 283
Rolfs, Stärkung der Betriebsrenten, NZA 2017, 1225
Aus dem Nachrichtenarchiv
Gesetzentwurf: Bundesregierung stärkt betriebliche Altersversorgung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 09.10.2018, becklink 2011162