Neue Regeln gegen Scheinvaterschaften geplant

Wenn sich ein Deutscher als Vater eines ausländischen Kindes ausgibt, verhindert das die Abschiebung der Mutter. Missbräuchliche Anerkennungen sollen künftig wirksamer verhindert werden. Dazu hat die Ampel-Koalition einen Gesetzentwurf vorgelegt, der unter anderem eine behördliche Prüfungspflicht vorsieht.

"Die Scheinvaterschaften sind ein Einfallstor für ansonsten illegale Einwanderung in die sozialen Sicherungssysteme", sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Dienstag in Berlin. Er fügte hinzu: "Und dieses Einfallstor schließen wir jetzt." Ein gemeinsam von Buschmann und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erarbeiteter Gesetzentwurf könnte nun im Juni im Kabinett beraten werden.

Die Ausländerbehörde soll dem Entwurf zufolge künftig genauer hinschauen, ob es sich um einen Betrugsversuch handelt, wenn zwischen Vater und Mutter ein Aufenthaltsrechtsgefälle besteht. In allen Fällen, in denen durch die Anerkennung ein neues Aufenthaltsrecht geschaffen werden kann und das Kind nicht leiblich vom Anerkennenden abstammt, setzt eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft künftig die Zustimmung der Ausländerbehörde voraus. Das sollen die Standesämter kontrollieren.

Liegt ein Nachweis vor, dass jemand der leibliche Vater ist oder wohnen Mutter und Vater schon länger als Paar zusammen, soll von einer Prüfung abgesehen werden. Umgekehrt soll ein Missbrauch grundsätzlich immer dann vermutet werden, wenn sich das vermeintliche Paar sprachlich nicht verständigen kann, wenn es Hinweise gibt, dass der "Vater" Geld erhalten hat oder wenn ein Mann schon andere Kinder ausländischer Mütter anerkannt hat. Stellt sich nach Erteilung der Zustimmung der Ausländerbehörde heraus, dass sie auf falschen Tatsachenangaben beruht, kann sie zurückgenommen werden. Zusätzlich sollen Fälle missbräuchlicher Anerkennung zukünftig unter Strafe stehen.

Bislang zwei erfolglose Lösungsversuche

Der Gesetzgeber hat seit 2008 schon zweimal versucht, den Scheinvaterschaften einen Riegel vorzuschieben. Die erste Reform wurde allerdings vom BVerfG gekippt - wegen der Härte für Kinder, die dadurch staatenlos werden können (Beschluss vom 17.12.2013 - 1 BvL 6/10). Die zweite Reform, nach der Notare und Jugendämter aufgefordert sind, vermutete Missbrauchsfälle an die Ausländerbehörden zu melden, erwies sich als wenig effektiv. Denn Missbrauchsfälle werden, wenn überhaupt, meist erst spät erkannt. Eine nachträgliche Korrektur ist nicht möglich.

Die Justizminister der Länder dringen schon länger auf eine Gesetzesänderung. Denn die Männer, die für einige Tausend Euro ein Kind anerkennen, leben in der Regel von staatlichen Leistungen. Wenn es um den Kindesunterhalt geht, ist bei ihnen ergo nichts zu holen, sodass der Staat einspringen muss.

Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurden von den Ausländerbehörden in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt 1.769 Verdachtsfälle bearbeitet und 290 falsche Anerkennungen festgestellt. Das tatsächliche Ausmaß sei vermutlich deutlich größer, hieß es.

Redaktion beck-aktuell, ak, 30. April 2024 (ergänzt durch Material der dpa).