Neue Regeln für Visa-Informationssystem in Kraft

Heute sind die neuen Regeln zur Modernisierung des Visa-Informationssystems (VIS) in Kraft getreten, die die innere Sicherheit erhöhen und das Grenzmanagement verbessern sollen. Dies teilte die Europäische Kommission mit. Die Regeln ermöglichen gründlichere Prüfungen des Hintergrunds von Personen, die ein Visum oder einen Aufenthaltstitel beantragen, sowie einen besseren Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über die Inhaber solcher Dokumente.

Verstärkte Sicherheitskontrollen in allen Datenbanken

Laut Kommission werden alle im VIS gespeicherten Visumanträge nun über ein einziges Suchportal automatisch mit sämtlichen Daten in anderen EU-Informationssystemen für Sicherheit und Migration abgeglichen, etwa mit den Daten des Einreise-/Ausreisesystems (das 2022 in Betrieb genommen werden solle), des Schengener Informationssystems und des Europäischen Strafregisterinformationssystems in Bezug auf Drittstaatsangehörige. Durch diese obligatorischen Abgleiche würden Antragsteller ermittelt, die mehrere Identitäten benutzten, sowie Personen, mit denen ein Sicherheitsrisiko oder das Risiko irregulärer Migration verbunden sei.

Ausweitung des Systems auf längerfristige Aufenthalte und Aufenthaltstitel

Derzeit seien auf EU-Ebene keine Informationen über Visa für einen längerfristigen Aufenthalt und über Aufenthaltstitel verfügbar. Die modernisierte VIS-Datenbank solle diese Informationen künftig enthalten. Grenzschutzbeamte würden somit schnell feststellen können, ob Visa für einen längerfristigen Aufenthalt oder Aufenthaltstitel, die für das Überschreiten der Außengrenzen des Schengen-Raums verwendet werden, gültig sind und sich in den Händen der rechtmäßigen Inhaber befinden. Hierdurch werde eine erhebliche Sicherheitslücke geschlossen.

Effizientere Rückführungsverfahren

Ab sofort würden auch Ablichtungen des Reisedokuments des Visumantragstellers in die VIS-Datenbank aufgenommen. In Verbindung mit der Befugnis der Frontex-Teams, auf das VIS zuzugreifen, werde diese Maßnahme die Identifizierung und Rückübernahme von Personen ohne Reisedokumente, gegen die eine Rückkehrentscheidung ausgesprochen worden sei, erleichtern und so die Effizienz der Rückkehrpolitik der EU steigern.

Besserer Zugriff auf das VIS zur Verfolgung und Verhütung von Straftaten

Die Strafverfolgungsbehörden und Europol würden nun zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung von terroristischen oder sonstigen schweren Straftaten unter strengen Auflagen und unter uneingeschränkter Achtung der EU-Datenschutzvorschriften strukturierter auf das VIS zugreifen können. Der Zugriff auf das VIS werde Strafverfolgungsbehörden nun auch zum Zwecke der Suche nach oder der Identifizierung von vermissten oder entführten Personen und Opfern von Menschenhandel gewährt. Das modernisierte Visa-Informationssystem soll bis Ende 2023 einsatzbereit und mit den anderen Informationssystemen vollständig interoperabel sein.

Redaktion beck-aktuell, 2. August 2021.