Neue Regeln für Versicherungsvermittler auf den Weg gebracht

Die gesetzlichen Regelungen zum Versicherungsvertrieb sollen erneuert und zugleich soll europäisches Recht umgesetzt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes" (BT-Drs. 18/11627) vor. Unter anderem sollen Versicherungsvermittler künftig ausschließlich von dem Versicherungsunternehmen, mit dem sie direkt oder indirekt zusammenarbeiten, bezahlt werden dürfen. Auch soll es ihnen verboten sein, Honorare anzunehmen.

Klare Trennung zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern

"Damit soll eine klare Trennung zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern gewährleistet werden", heißt es in der Begründung des Entwurfs. Durch die strikte Trennung soll der Beruf des Honorarberaters gestärkt werden: "Der Versicherungsberater ... ist dadurch gekennzeichnet, dass er ausschließlich vom Kunden vergütet wird und in keiner Weise von einem Versicherungsunternehmen abhängig ist", heißt es dazu weiter in der Begründung.

Weiterbildung wird Pflicht

Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern wird außerdem eine regelmäßige jährliche Weiterbildung in einem Umfang von mindestens 15 Stunden pro Jahr vorgeschrieben. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass Betreiber von Internetseiten, über die Versicherungsprodukte vertrieben werden, mit Versicherungsvermittlern gleichgestellt werden.

Bundesrat für Namen "Unabhängiger Versicherungsberater"

Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme unter anderem vor, die Bezeichnung Versicherungsberater in "Unabhängiger Versicherungsberater" zu ändern. Dadurch würde es für die Verbraucher einfacher, den Unterschied zwischen dem abhängigen provisionsbasierten Versicherungsvertrieb und einer von Provisionsinteressen unabhängigen Beratung auf Honorarbasis und deren möglichen Mehrwert zu erkennen. In diesem Zusammenhang schlagen die Länder vor, die Bezeichnung Honorar-Finanzanlagenberater in "Unabhängiger Finanzberater" zu ändern. Die Bundesregierung erklärte mit Blick auf die gewünschte neue Bezeichnung, eine Erörterung mit den betroffenen Verbänden habe ein "uneinheitliches Meinungsbild" ergeben. Die Bundesregierung will das Thema weiter verfolgen.

Länderkammer für Aufhebung des Provisionsabgabeverbots für Versicherungsvermittler

Außerdem bittet der Bundesrat, die Aufhebung des Provisionsabgabeverbots für Versicherungsvermittler zu prüfen: "So hemmt das Provisionsabgabeverbot zunächst die Weitergabe von Provisionen an Verbraucher; ein verbraucherschützender Effekt ist auf den ersten Blick nicht erkennbar."

Redaktion beck-aktuell, 4. April 2017.

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