Neue Regeln an Berliner Universitäten sorgen für Diskussion

Nur wenige Wochen vor der Wahl zum Berliner Senat hatte das Abgeordnetenhaus das "Gesetz zur Stärkung der Berliner Wissenschaft" verabschiedet, mit dem die Berufsperspektive junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verbessert werden sollte. Doch die neuen Regelungen stoßen zum Teil auf Kritik: Ein Tenure Track für Postdoktoranden und das eigenständige Promotionsrecht für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sorgen für Diskussionen.

Neues Gesetz soll Berufsperspektiven verbessern

In der Vergangenheit haben junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vermehrt über prekäre Arbeitsbedingungen an Berliner Universitäten geklagt, insbesondere wegen befristeter Arbeitsverträge. Das neue Gesetz soll ihre Berufsperspektive verbessern. Wissenschaftlichen Mitarbeitenden, die promovieren, bestimmte Leistungen erbracht haben und in der Wissenschaft bleiben möchten, kann nun vorab garantiert werden, dass sie nach ihrer Promotion eine unbefristete Stelle bekommen. Sogenannte Post-Docs - also diejenigen, die schon promoviert sind und jetzt habilitieren oder Lehrerfahrung sammeln - müssen sogar in Zukunft eine sogenannte "Anschlusszusage" erhalten. Darüber zeigen sich aber weder die Universitäten noch die wissenschaftlichen Mitarbeitenden erfreut.

Post-Doc Regel stellt Universitäten vor Probleme

Die Pflicht, Post Docs künftig immer eine Anschlussbeschäftigung anbieten zu müssen, birgt in der praktischen Umsetzung offenbar einige Probleme. So könne es beispielsweise sehr viel schwieriger werden, Verlängerungen von Post Docs in Elternzeit zu bewilligen oder Professorinnen und Professoren bei Berufungsverhandlungen zu versprechen, sie könnten Postdoktoranden einstellen, berichtete Reinhard Flogaus von der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeitenden der Humboldt Universität dem Berliner "Tagesspiegel". Im Klartext hieße das: Post Docs auf Qualifizierungsstellen würden dann gar nicht mehr beschäftigt. Ohne finanzielle Zuschüsse müssten Stellen notgedrungen gestrichen werden. Unklar ist derzeit auch noch, was mit den Post Docs geschieht, die bereits an der Humboldt Universität befristet forschen und ob deren Verträge wenigstens noch einmal befristet verlängert werden können.

Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Ein weiterer Knackpunkt dürfte aus Sicht der Universitäten das Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften, früher Fachhochschulen genannt, sein. Bislang konnte nur an Universitäten promoviert werden. Nach Hessen, NRW und Sachsen-Anhalt ist Berlin das vierte Bundesland, in dem das neue Promotionsrecht gilt, wenn auch nur in Forschungsumfeldern, in denen die Hochschule für einen mehrjährigen Zeitraum eine ausreichende Forschungsstärke nachgewiesen hat. Wie das Nachrichtenportal "Forschung und Lehre" berichtete, hatte der Landesverband Berlin im Deutschen Hochschulverband zuvor dafür geworben, den Universitäten das Promotionsrecht als Alleinstellungsmerkmal zu belassen, da andernfalls eine Einebnung der verschiedenen Hochschularten, eine Verwischung ihrer unterschiedlichen Aufgaben in Ausbildung und Wissenschaft und damit eine Schwächung des deutschen Wissenschaftssystems insgesamt drohe. Demgegenüber zeigte sich Professor Carsten Busch, Präsident der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin und Sprecher der Rektorinnen und Rektoren sowie Präsidentinnen und Präsidenten der Berliner Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, erfreut. Das neue Promotionsrecht für forschungsstarke Felder beende endlich die strukturelle Diskriminierung der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und deren Studierende, so Busch.

Was sich sonst an Berliner Universitäten verändert

Durch das neue Gesetz soll Studierenden darüber hinaus eine "Freiheit des Studiums" garantiert werden, indem ihnen das Recht zuerkannt wird, innerhalb eines Studiengangs eigene Schwerpunkte zu wählen. Das war zwar vorher schon in vielen Studiengängen möglich, wurde Studierenden aber nicht per Gesetz garantiert. An jeder Hochschule in Berlin muss es in Zukunft außerdem eine Beauftragte oder einen Beauftragten für Diversität und Antidiskriminierung geben. Die Landesregierung will damit "die diskriminierungsfreie Teilhabe aller" unterstützen.

Redaktion beck-aktuell, 5. Oktober 2021.

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