Wiederaufnahme bei neuen Beweismitteln
"Bei unverjährbaren Taten wie Mord wollen wir die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen ermöglichen, wenn durch neue Beweismittel die Tat nachgewiesen werden kann", sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, dem "Spiegel". Durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossene Verfahren dürfen in Deutschland nur in Ausnahmefällen wieder aufgenommen werden. Diese Ausnahmen, die in der StPO abschließend aufgelistet sind, sollen erweitert werden.
Gemeinsame Initiative von SPD und Union
Die Pläne wurden der Deutschen Presse-Agentur von Unionsseite bestätigt. Man freue sich, dass sich die SPD-Fraktion nunmehr zu dieser gemeinsamen Initiative bereitfinde, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei. "Für die Angehörigen von Mordopfern ist es unerträglich, wenn freigesprochene Täter weiter frei herumlaufen können, auch wenn deren Täterschaft nachträglich aufgrund neuer Beweismittel festgestellt werden könnte", sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Jan-Marco Luczak. Verfahren müssten neu aufgerollt werden können, etwa wenn nachträglich DNA-Analysen Täter sicher überführen könnten.
Bundesinnen- und Bundesjustizministerium skeptisch
Auf das Vorhaben hatten sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag verständigt. Laut "Spiegel" streben die Sozialdemokraten die Änderung sogar schon seit 1993 an. Da die beiden Ministerien für Inneres und Justiz aber bislang skeptisch seien, was die Anwendung auf zurückliegende Fälle angehe, würden die Koalitionsfraktionen nun selbst aktiv.