Umfangreiche Überarbeitung der Formulare und Forderungsaufstellungen
Der Referentenentwurf sieht insbesondere eine Anpassung der Formulare und Forderungsaufstellungen für den Auftrag an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung von Geldforderungen, den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sowie den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und auf Erlass einer richterlichen Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen vor. Die Formulare wurden zuletzt 2014 bzw. 2016 geändert und sollen an zwischenzeitlich geänderte gesetzliche Regelungen – insbesondere in der Zivilprozessordnung – angepasst werden.
Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit
Die geplanten Änderungen verfolgen darüber hinaus das Ziel, die Möglichkeiten der Digitalisierung besser auszuschöpfen und die Nutzerfreundlichkeit der bereits existierenden Formulare zu erhöhen, etwa durch ausführliche Ausfüllhinweise auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums. Die Gerichtsvollzieherformular-Verordnung soll aufgehoben und ihr Regelungsinhalt in die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung übernommen werden. Zudem soll es Beratungspersonen künftig vereinfacht werden, einen Antrag auf Zahlung ihrer Vergütung zu stellen. Durch die Möglichkeit, das Vorliegen des Originals eines Berechtigungsscheins anwaltlich zu versichern, soll die elektronische Übermittlung des Formulars an das Gericht erleichtert werden. Mit der Änderung der Beratungshilfeformularverordnung wird auf divergierende Rechtsprechung reagiert.
Anpassung der Formulare in Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren
Die Änderung der Verbraucherinsolvenzformularverordnung verfolgt das Ziel, die Fassungsangabe in den Formularen zur Beantragung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und Restschuldbefreiungsverfahrens im Nachgang zu den jüngsten gesetzlichen Änderungen klarstellend anzupassen.