Neue Förderrichtlinie zum Umweltbonus für 2023

Die Bundesregierung will nach eigener Aussage den Umstieg auf saubere Mobilität voranbringen. Sie hat daher am 09.12.2022 die neue Förderrichtlinie zum Umweltbonus im Bundesanzeiger publiziert. Damit werde die Möglichkeit zur Unterstützung des Erwerbs von rein elektrischen Fahrzeugen über den 01.01.2023 hinaus ermöglicht, erläutert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

E-Auto-Förderung künftig an Klimaschutzeffekt gebunden

Zugleich werde die Förderung für Elektroautos degressiv ausgestaltet und so reformiert, dass sie ab 01.01.2023 nur für Kraftfahrzeuge ausgegeben wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Förderfähig seien ab diesem Zeitpunkt rein elektrische Fahrzeuge. Maßgeblich für den Förderantrag sei weiterhin das Datum der Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa.de/elektromobilitaet).

Ab September 2023 nur noch Privatpersonen antragsberechtigt

Beim Umweltbonus beträgt der Bundesanteil an der Förderung ab Jahreswechsel 4.500 Euro bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 40.000 Euro und 3.000 Euro bei einem Netto-Listenpreis über 40.000 Euro bis 65.000 Euro. Die Mindesthaltedauer beim Kauf und beim Leasing verdoppelt sich auf zwölf Monate. Ab 01.09.2023 seien nur noch Privatpersonen antragsberechtigt. Der Bundesanteil sinke ab 01.01.2024 weiter auf 3.000 Euro und der Förderdeckel von 65.000 Euro auf 45.000 Euro Netto-Listenpreis des Basismodells.

Redaktion beck-aktuell, 12. Dezember 2022.