Neue EU-Vorschriften zur Umsetzung von Basel-III

Die Europäische Kommission hat gestern eine überarbeitete Fassung der EU-Bankenvorschriften angenommen. Dies teilte die EU-Behörde mit. Mit den Beschlüssen werde die Umsetzung der Basel-III-Vereinbarung in der EU abgeschlossen, die die Banken widerstandsfähiger gegenüber wirtschaftlichen Schocks machen solle. Auch solle sichergestellt werden, dass die Banken Nachhaltigkeitsaspekten Rechnung tragen.

Berechnung der Eigenkapitalanforderungen

Wie die Kommission mitteilte, solle mit dem Paket die internationale Basel-III-Vereinbarung vollständig umgesetzt werden, wobei den Besonderheiten des EU-Bankensektors, beispielsweise hinsichtlich Hypotheken mit geringem Risiko, Rechnung getragen werde. Der Vorschlag solle insbesondere sicherstellen, dass die von den Banken zur Berechnung ihrer Eigenkapitalanforderungen verwendeten internen Modelle die Risiken nicht zu gering ansetzen und dass die Banken genügend Kapital zur Deckung ihrer Risiken vorhalten. Dies wiederum werde den Vergleich der risikobasierten Eigenkapitalquoten der einzelnen Banken erleichtern und damit das Vertrauen in diese Quoten und in die Solidität des Sektors insgesamt wiederherstellen. Der Vorschlag ziele darauf ab, die Widerstandsfähigkeit zu stärken, ohne die Eigenkapitalanforderungen deutlich zu erhöhen. Dadurch sollen die Auswirkungen auf die Eigenkapitalanforderungen so gering wie möglich gehalten werden, um die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Bankensektors zu wahren. Mit dem Paket sollen auch die Befolgungskosten weiter verringert werden, vor allem für kleinere Banken, ohne Abstriche bei den Aufsichtsstandards zu machen.

Ermittlung und Steuerung von ESG-Risiken - Klimastresstests

Die Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bankensektors gegen Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG-Risiken) sei ein Schlüsselbereich der Kommissionsstrategie für ein nachhaltiges Finanzwesen. Die Herangehensweisen der Banken zur Quantifizierung und Steuerung dieser Risiken sollten laut Kommission verbessert werden und die Märkte über die einschlägigen Methoden der Banken informiert sein. Daher komme der aufsichtlichen Regulierung eine entscheidende Bedeutung zu. Mit dem Vorschlag sollen die Banken verpflichtet werden, ESG-Risiken im Rahmen ihres Risikomanagements systematisch zu ermitteln, offenzulegen und zu steuern. Dies beinhalte die regelmäßige Durchführung von Klimastresstests sowohl durch die Aufsichtsbehörden als auch durch die Banken. Die Aufsichtsbehörden sollten die ESG-Risiken im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen bewerten. Dabei müssten alle Banken offenlegen, inwieweit sie ESG-Risiken ausgesetzt seien. Um kleinere Banken vor übermäßigem Verwaltungsaufwand zu bewahren, sollen die Offenlegungsvorschriften verhältnismäßig sein. Die vorgeschlagenen Maßnahmen würden damit auch sicherstellen, dass die Banken Nachhaltigkeitsaspekten Rechnung tragen.

Stärkung der Aufsicht

Weiter gebe das Paket den für die Beaufsichtigung von Banken in der EU zuständigen Aufsichtsbehörden stärkere Instrumente an die Hand geben. Es enthalte klare, solide und ausgewogene Regeln zur fachlichen Qualifikation und Eignung, anhand deren die Aufsichtsbehörden prüfen können, ob leitende Mitarbeiter über erforderliche Fähigkeiten und Kenntnisse verfügten. Vor dem Hintergrund des Wirecard-Skandals sollen Aufsichtsbehörden ferner bessere Instrumente zur Beaufsichtigung von Fintech-Gruppen, einschließlich Tochtergesellschaften von Banken, zur Verfügung gestellt werden. Dieses verbesserte Instrumentarium solle ein solides und umsichtiges Management der Banken in der EU sicherstellen.

Harmonisierung von Vorschriften zu Zweigstellen drittländischer Banken in der EU

Die vorgelegte überarbeitete Fassung befasse sich – unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit – auch mit der Frage der Errichtung von Zweigstellen drittländischer Banken in der EU. Derzeit unterlägen solche Zweigstellen hauptsächlich den nationalen Rechtsvorschriften, die nur in sehr begrenztem Umfang harmonisiert seien. Mit dem vorgelegten Paket sollen die EU-Vorschriften in diesem Bereich harmonisiert werden. Dadurch könnten die Aufsichtsbehörden die Risiken im Zusammenhang mit solchen Zweigstellen, die ihre Tätigkeit in der EU in den vergangenen Jahren erheblich ausgeweitet haben, besser steuern.

Redaktion beck-aktuell, 28. Oktober 2021.

Mehr zum Thema