Die vorläufige Einigung mit dem Rat umfasst nicht nur Zielvorgaben für die Verpackungsreduzierung (5% bis 2030, 10% bis 2035 und 15% bis 2040), sie verpflichtet auch die EU-Staaten, für weniger Verpackungsmüll aus Kunststoff zu sorgen. Damit weniger unnötige Verpackungen entstehen, gilt künftig für Umverpackungen, Transportverpackungen und Verpackungen für den elektronischen Handel, dass der Leerraumanteil höchstens 50% betragen darf. Hersteller und Importeure müssen außerdem für leichtere Verpackungen mit weniger Volumen sorgen.
Ab 2030 werden zudem bestimmte Einwegverpackungen aus Kunststoff verboten, wie etwa Verpackungen für frisches Obst und Gemüse und Speisen beziehungsweise Getränke in der Gastronomie. Im Sinne des Gesundheitsschutzes ist es künftig außerdem verboten, bestimmte Grenzwerte überschreitende sogenannte Ewigkeitschemikalien (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen, kurz: PFAS) in Verpackungen zu verwenden, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Verbraucher sollen mehr wiederverwenden und wiederbefüllen können.
Endvertreiber von Getränken und von Speisen zum Mitnehmen müssen es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, eigene Behälter zu verwenden. Außerdem müssen sie sich bemühen, bis 2030 10% ihrer Produkte in wiederverwendbaren Verpackungen anzubieten. Nach den neuen Vorschriften wird es für die meisten Verpackungen strenge Anforderungen an die Recyclingfähigkeit geben. Bis 2029 müssen 90% aller Einweggetränkebehälter aus Kunststoff und Metall getrennt gesammelt werden.