Neue EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern tritt in Kraft

Hinweisgeber werden künftig EU-weit einheitlich besser geschützt. Die Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern, die einheitliche Standards vorschreibt, ist am 16.12.2019 in Kraft getreten. Dies teilte die Europäische mit. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Viele Schlüsselbereiche des EU-Rechts abgedeckt

Wie Kommission schreibt, decke die neue Richtlinie viele Schlüsselbereiche des EU-Rechts ab. Das gelte zum Beispiel sowohl für die Bekämpfung von Geldwäsche, den Datenschutz, den Schutz der finanziellen Interessen der Union, die Lebensmittel- und Produktsicherheit als auch für die Bereiche öffentliche Gesundheit, Umweltschutz und nukleare Sicherheit.

Sichere Informationsweitergabe und Schutz vor Vergeltung

Ab dem 17.12.2021 sollen sich Whistleblower auf sichere Kanäle zur Informationsweitergabe sowohl innerhalb von Unternehmen als auch gegenüber den Behörden verlassen können. Darüber hinaus sollen sie wirksam vor Entlassung, Belästigung oder anderen Formen von Vergeltungsmaßnahmen geschützt sein.

Schutz von Whistleblowern bisher uneinheitlich geregelt

Der Schutz von Hinweisgebern in der EU war laut Kommission bis dato nur uneinheitlich geregelt. Die meisten EU-Länder gewährten nur teilweisen Schutz in bestimmten Wirtschaftszweigen oder für gewisse Kategorien von Arbeitnehmern. Die Kommission ermutigt die einzelnen Mitgliedstaaten, die Anwendungsbereiche bei der Umsetzung der Richtlinie auszudehnen. Damit solle ein umfassender und kohärenter Rechtsrahmen auf nationaler Ebene gewährleistet werden.

Redaktion beck-aktuell, 16. Dezember 2019.

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