Neue EU-Regeln sollen weitere Emissionsbetrügereien bei Kfz-Zulassungen verhindern

Das Europäische Parlament hat eine verstärkte europäische Aufsicht über das Kfz-Zulassungssystem beschlossen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften EU-weit einheitlich und wirksam angewandt werden. Die am 19.04.2018 verabschiedete neue Verordnung über die Zulassung von Kraftfahrzeugen für den Straßenverkehr und die anschließenden Kontrollen klärt die Zuständigkeiten der nationalen Typgenehmigungsbehörden, Prüfstellen und Marktaufsichtsbehörden, um ihre Unabhängigkeit zu stärken und Interessenkonflikten vorzubeugen.

Verstärkung der Kontrollen und Sanktionen

Nach den neuen Vorschriften muss jedes EU-Land jedes Jahr eine Mindestzahl von Fahrzeugkontrollen durchführen, das heißt mindestens bei einem von 40.000 Neuwagen, die im Vorjahr in diesem Mitgliedstaat zugelassen wurden. Mindestens 20% dieser Prüfungen müssen emissionsbezogen sein. Für Länder mit einer geringen Anzahl von Pkw-Zulassungen werden mindestens fünf Tests durchgeführt.

Bußgelder von bis zu 30.000 Euro pro Auto

In Zukunft wird die EU-Kommission auch in der Lage sein, im Interesse der Einhaltung der Vorschriften Prüfungen oder Kontrollen von Fahrzeugen durchzuführen, EU-weite Rückrufe anzuordnen und bei Verstößen Bußgelder bis zu 30.000 Euro pro Auto zu verhängen.

Verbesserung der Qualität und Unabhängigkeit der Tests

Die neuen Vorschriften führen nach Angaben des Parlaments ein neues Prüfsystem ein um sicherzustellen, dass Fahrzeuge während ihrer gesamten Lebensdauer innerhalb der Emissionsgrenzwerte bleiben. Die Prüfstellen (sogenannte technische Dienste) werden regelmäßig und unabhängig überwacht.

Besserer Informationszugang für freie Werkstätten

Autobesitzer erhalten eine Rückerstattung, wenn sie Reparaturen an Fahrzeugen durchführen, die später einen Rückruf des Herstellers auslösen. Zudem erhalten unabhängige beziehungsweise freie Werkstätten Zugang zu allen relevanten Informationen über Fahrzeuge, die zur Wartung oder Reparatur nötig sind, um in Wettbewerb mit den Händlern treten zu können. Dies soll zur Senkung der entsprechenden Preise beitragen.

Annahme durch Rat noch erforderlich

Die Verordnung muss noch vom Rat der EU förmlich angenommen werden. Die neuen Vorschriften sollen dann ab 01.09.2020 gelten.

Hintergrundinformationen

Die "Typgenehmigung" ist das Verfahren, bei dem die nationalen Behörden bescheinigen, dass ein Fahrzeugmodell alle Sicherheits-, Umwelt- und Produktionsanforderungen der EU erfüllt, bevor es in Verkehr gebracht werden kann. Um zugelassen zu werden, muss ein Fahrzeugtyp auf verschiedene Anforderungen geprüft werden, zum Beispiel hinsichtlich der Sicherheit (Beleuchtung, Bremsen, Stabilität oder Verhalten bei Unfällen), der Umwelt (zum Beispiel Emissionen) oder bestimmter Teile (zum Beispiel Sitze oder Innenausstattung).

Redaktion beck-aktuell, 19. April 2018.

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