Geltung der "Travel Rule" auch für Überweisungen von Kryptowerten
Die sogenannte Travel Rule (Reiseregel), die es im traditionellen Finanzwesen bereits gibt, soll in Zukunft auch für Überweisungen von Kryptowerten gelten. Diese Regel verlangt von Zahlungsdienstleistern, die Übermittlung von Angaben zum Zahler und zum Zahlungsempfänger während der gesamten Zahlungskette zu gewährleisten. Die Vorschriften würden auch Transaktionen über 1.000 Euro von sogenannten nicht betreuten Geldbörsen ("un-hosted wallets") abdecken, wenn diese mit betreuten Geldbörsen ("hosted wallets") interagieren, die von Anbietern von Krypto-Dienstleistungen verwaltet werden. Für Kryptowertetransfers von Person zu Person, die ohne einen Anbieter erfolgen, oder zwischen Anbietern, die im eigenen Namen handeln, sollen die Regeln indes nicht gelten.
Gemeinsame Regeln für Kryptowerte auf EU-Ebene
Das Plenum gab zudem grünes Licht für neue gemeinsame Regeln für die Aufsicht, den Verbraucherschutz und den Umweltschutz für Kryptowerte. Der Gesetzentwurf enthalte Schutzmaßnahmen gegen Marktmanipulation und Finanzkriminalität. Die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) soll Kryptowerte abdecken, die nicht unter die bestehenden Rechtsvorschriften im Finanzdienstleistungsbereich fallen. Die wichtigsten Bestimmungen für Emittenten und Händler von Kryptowerten beträfen Transparenz, Aufdeckung, Genehmigung und Überwachung von Transaktionen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen besser über die mit ihren Geschäften verbundenen Risiken, Kosten und Gebühren informiert werden. Darüber hinaus soll der neue Rechtsrahmen die Marktintegrität und Finanzstabilität durch die Regulierung öffentlicher Angebote von Kryptowerten unterstützen.
Öffentliches Register nicht konformer Anbieter von Krypto-Dienstleistungen geplant
Schließlich enthält der vereinbarte Text Maßnahmen gegen Marktmanipulation und zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen kriminellen Aktivitäten. Um Geldwäscherisiken entgegenzuwirken, soll die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA ein öffentliches Register für nicht konforme Anbieter von Krypto-Dienstleistungen einrichten, die ohne Genehmigung in der EU tätig sind. Um den hohen CO2-Fußabdruck von Kryptowährungen zu verringern, sollen zudem wichtige Dienstleister ihren Energieverbrauch offenlegen müssen. Der Rat muss die Texte nun noch förmlich billigen, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Sie werden dann 20 Tage später in Kraft treten.