Neue EU-Regeln schaffen Fortschritte und mehr Nachhaltigkeit beim Klimaschutz

Die EU-Mitgliedstaaten haben einen Kompromiss mit dem Europäischen Parlament zur künftigen Klima- und Energiepolitik gebilligt. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter stimmte am 29.06.2018 für eine neue Verordnung zur Fortschrittskontrolle in der Klima- und Energiepolitik und eine Neufassung der Energieeffizienz-Richtlinie. Bereits am 27.06.2018 hatte der Ausschuss der Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie zugestimmt. Als nächstes muss das EU-Parlament den Rechtsakten zustimmen.

Auch Klimaschutzmaßnahmen selbst sollen nachhaltig sein

"Die Beschlüsse zu Klimaschutz, erneuerbaren Energien und Energieeffizienz werden uns helfen, das Pariser Klimaschutzabkommen in Europa erfolgreich umzusetzen“, kommentierte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Zugleich habe man sich darauf verständigt, dass die Klimaschutzmaßnahmen selbst nachhaltig sein müssen. "Denn wenn Regenwälder abgeholzt werden, um Palmöl für Biosprit zu gewinnen, hat das mit Klimaschutz nichts zu tun."

EU-Mitgliedstaaten sollen Langfriststrategien zum Klimaschutz vorlegen müssen

Das neue Instrument zur Fortschrittskontrolle in der Klima- und Energiepolitik ("Governance-Verordnung") verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis Ende 2019 nationale Energie- und Klimapläne für die Zeit bis 2030 vorzulegen sowie Langfriststrategien zum Klimaschutz zu entwickeln. Deutschland hat mit dem Klimaschutzplan 2050 bereits eine solche Langfriststrategie für den Klimaschutz beschlossen. Auch die EU-Kommission wird verpflichtet, eine Strategie vorzulegen, wie die EU so schnell wie möglich Treibhausgasneutralität erreichen kann.

Anteil erneuerbarer Energien soll gesteigert werden

Die Neufassung der Energieeffizienz-Richtlinie legt für 2030 ein Energie-Einsparziel von mindestens 32,5% gegenüber dem Trend fest. Die Kommission hatte ursprünglich 30% vorgeschlagen. Für 2020 gilt bereits ein Ziel von 20%. Die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie legt fest, dass in der EU bis 2030 mindestens 32% des Energieverbrauchs (Strom, Wärme und Verkehr) aus erneuerbaren Energien kommen sollen. Beim bislang geltenden Ziel von 20% bis 2020 liegt die EU gut auf Kurs. Das neue 32%-Ziel fällt deutlich ambitionierter aus als die ursprünglich von der Kommission vorgeschlagenen 27%. Im Wärmebereich sollen die Mitgliedstaaten den Anteil erneuerbarer Energien pro Jahr um mindestens 1,1 Prozentpunkte steigern.

Vier verschiedene Varianten aus Biomasse oder erneuerbarem Strom einsetzbar

Im Verkehrsbereich soll der Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf 14% steigen. 2016 lag er bei rund 7%. Zum Einsatz kommen dürfen vier verschiedene Varianten aus Biomasse oder erneuerbarem Strom: Biokraftstoffe aus Ackerpflanzen wie Mais oder Raps, Biokraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen wie Stroh oder Speiseölen, Strom aus erneuerbaren Energien sowie Synthetische Kraftstoffe aus EE-Strom. Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie legt zudem fest, inwieweit Biokraftstoffe auf diese Quote angerechnet werden können. Der Anteil konventioneller Biokraftstoffe aus Ackerpflanzen am gesamten Energieverbrauch im Verkehr darf wie bisher maximal bei 7% liegen. Neu ist, dass Mitgliedstaaten auch weniger als 7% Anteil konventioneller Biokraftstoffe vorschreiben können, ohne das an anderer Stelle ausgleichen zu müssen. Die Bundesregierung will konventionelle Biokraftstoffe nach Maßgabe des Status quo nur bis zu einem Anteil von maximal 5,3% anrechnen.

Biokraftstoffe aus Regenwald-Energiepflanzen nicht länger anrechenbar

Die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Energiepflanzen, deren Anbau zur Abholzung von Regenwäldern beiträgt, wird auf dem Niveau des Jahres 2019 eingefroren und soll im Zeitraum von 2023 bis 2030 komplett auslaufen. Dies dürfte vor allem Auswirkungen auf den Einsatz von Palmöl haben. Die Details dazu wird die EU-Kommission nach Angaben des Bundesumweltministeriums noch festlegen.

Redaktion beck-aktuell, 2. Juli 2018.

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