Neue EU-Regeln in Kraft: Telefonieren ins EU-Ausland unterliegt jetzt Preisobergrenze

Am 15.05.2019 tritt eine neue EU-Preisregulierung für innereuropäische Telefonate und SMS in Kraft. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen in einer Mitteilung vom 14.05.2019 hin. Damit gebe es erstmals Preisobergrenzen für Telefonate aus Deutschland in ein EU-Ausland. Solche Festnetz- und Mobilfunkanrufe dürften nun pro Minute nicht mehr als 22,61 Cent (inklusive MwSt.) kosten. Je SMS sei der Preis auf maximal 7,14 Cent beschränkt. 

Bislang freie Preisgestaltung für Telefonate aus Deutschland nach Europa 

Die Roaming-Verordnung habe 2017 das "Roam like Home“ eingeführt, also gleiche Preise für die Telefonate und SMS für innerdeutsche Telefonate wie solche aus dem EU-Ausland nach Hause oder in ein anderes EU-Land. "Bislang konnten die Anbieter ihre Preise deshalb für Telefonate aus Deutschland nach Europa frei gestalten“, so Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Dies sei vielen Verbrauchern gar nicht bekannt gewesen, weshalb es häufig zu ungewollt hohen Rechnungen gekommen sei. "Dieser Lücke wurde endlich ein Riegel vorgeschoben“, freut sich Henschler.

Preisobergrenzen gelten nicht für gemischte Tarife

Allerdings lässt auch diese Neuerung laut Verbraucherzentrale noch Raum für fiese Fallen bei Auslandstelefonaten und -SMS. So seien Tarife denkbar, die Preisregelungen sowohl für europäische wie auch für Telefonate in außereuropäische Länder wie zum Beispiel Schweiz, USA oder Türkei enthalten. Für diese Tarife gölten die Preisobergrenzen von vornherein nicht.

Vorsicht auch bei Flatrate-Tarifen geboten

Auch bei Flatrate-Tarifen finde die Regelung keine Anwendung, warnt die VZ. Sei die Flatrate aufgebraucht und werde dann pro Einheit abgerechnet, könne der Anbieter im Tarif den Preis dafür frei bestimmen. "Hier heißt es für Verbraucher auch zukünftig, vor der Nutzung des Telefons für Auslandsverbindungen unbedingt den eigenen Tarif genau zu checken“, rät Katja Henschler.   

Umstellung bis spätestens Mitte Juli 

In bestehenden Verträgen müssten die Anbieter die Auslandspakete automatisch innerhalb von zwei Monaten, also bis zum 15.07.2019 umstellen. Wer eine frühere Änderung seines Tarifs wünsche, könne dies aber aktiv verlangen. Das bedeute: Wer jetzt bereits eine Option für Auslandstelefonate gebucht habe, telefoniere bis zum 15.07. weiterhin zu den Konditionen dieser Option, wenn er nicht aktiv auf den regulierten EU-Tarif umstellt.

Redaktion beck-aktuell, 15. Mai 2019.

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