Neue EU-Regeln für mehr Effizienz und Langlebigkeit von Haushaltsgeräten beschlossen

Die EU-Staaten und die EU-Kommission haben sich auf Neuregelungen in der Ökodesign-Richtlinie geeinigt. Zehn Haushaltsgeräteklassen müssten nun strengere Anforderungen an die Langlebigkeit erfüllen, teilt das Bundesumweltministerium mit. So würden unter anderem bei Geschirrspülern, Waschmaschinen, Kühlschränken und Halogenlampen in Zukunft strengere Anforderungen an ihre Energieeffizienz gestellt. Außerdem würden erstmals Anforderungen in Bezug auf Reparierbarkeit und Ersatzteile festgelegt. Dafür habe sich das Bundesumweltministerium besonders eingesetzt.

Anreize für langlebigere Gestaltung von Produkten

"Die neuen Regeln sind konkrete Maßnahmen gegen die Wegwerf-Gesellschaft", sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Sie verbesserten die Möglichkeit, Produkte zu reparieren und zu recyclen und setzten den Herstellern Anreize dafür, Produkte langlebiger zu gestalten.

Ersatzteile verpflichtend vorzuhalten

Insbesondere bei Haushaltsgeräten wie Geschirrspülern, Waschmaschinen und Kühlgeräten steigen laut BMU die Anforderungen in Bezug auf die Reparierbarkeit, ebenso bei TV-Geräten. Ersatzteile müssten verpflichtend zur Verfügung gestellt werden. Davon profitierten Verbraucher, Reparaturbetriebe und Recycler. Hersteller und Importeure müssten die neuen Regeln im europäischen Markt größtenteils ab März 2021 einhalten.

LED-Lampen sollen Energieeffizienz verbessern

Zudem gebe es künftig erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz dieser Produktgruppen, so das BMU. Besonders viel Energie lasse sich bei der Beleuchtung sparen. Hier würden die neuen Anforderungen dazu führen, dass Halogenlampen stufenweise durch wesentlich effizientere LED-Lampen ersetzt werden. Weitere Einsparungen seien durch neue Regeln für Motoren, Transformatoren, Schweißgeräte, externe Netzteile und Kühlgeräte in Supermärkten zu erwarten. Diese träten teilweise schon vor 2021 in Kraft.

Redaktion beck-aktuell, 4. Februar 2019.

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