Neue EU-Regeln für mehr Cybersicherheit bei drahtloser Technik

Neue EU-Regeln sollen die Cybersicherheit bei drahtlosen Geräten, die in der EU verkauft werden, verbessern. Die EU-Kommission hat dazu am Freitag einen delegierten Rechtsakt zur Funkanlagenrichtlinie erlassen. Damit würden neue rechtliche Anforderungen für Sicherheitsvorkehrungen im Bereich der Cybersicherheit festgelegt, die bei der Konzeption und Herstellung der betreffenden Produkte berücksichtigt werden müssen.

Schutz personenbezogener Daten

Laut Kommission soll mit dem Rechtsakt zudem die Privatsphäre und die personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger geschützt und Betrugsdelikte verhindert und sichergestellt werden, dass Kommunikationsnetze widerstandsfähiger werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen erstreckten sich auf drahtlose Geräte wie Mobiltelefone, Tablets und andere Produkte, die über das Internet kommunizieren können: auf Spielzeug und Kinderbetreuungsgeräte wie Babymonitore und auf eine Reihe tragbarer Geräte wie Smartwatches oder Fitness-Tracker.

Verringerung des Betrugsrisikos

Die Hersteller sollen durch neue Maßnahmen dafür sorgen, unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten oder deren unbefugte Übermittlung verhindern. Drahtlose Geräte und Produkte müssten Funktionen aufweisen, die eine Schädigung von Kommunikationsnetzen vermeiden und eine etwaige Verwendung der Geräte zur Störung der Funktionen von Websites oder anderer Dienste verhindern. Außerdem müsse eine bessere Kontrolle zur Authentifizierung der Nutzer sichergestellt sein, damit es zu keinen betrügerischen Zahlungen kommt. Falls der Rat und das EU-Parlament keine Einwände erhöben, trete der Rechtsakt nach zwei Monaten in Kraft. Anschließend hätten die Hersteller eine Übergangsfrist von 30 Monaten, um neuen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Redaktion beck-aktuell, 2. November 2021.