Nach zweijähriger Übergangszeit gelten in Europa neue Regelungen zum Datenschutz.
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung ist seit dem 25.05.2018 wirksam.
In Deutschland wird die Neuregelung durch das Bundesdatenschutzgesetz 2018 ergänzt.
Neu seien vor allem mehr Rechte für den Einzelnen und gestärkte Durchsetzungsbefugnisse der Datenschutzaufsichtsbehörden, betonte das Bundesinnenministerium in einer Mitteilung. Große international tätige Konzerne wie Facebook müssten künftig mit deutlich empfindlicheren Bußgeldern rechnen, wenn sie beim Datenschutz gegen EU-Recht verstoßen.
Unsicherheiten bei kleinen und mittelständischen Unternehmen
Bedenken kommen vor allem von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die hohe Strafen befürchten. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) betonte, dass er die an ihn herangetragenen Sorgen der kleineren und mittelständischen Betriebe,
Vereine oder auch von ehrenamtlich Engagierten sehr ernst nehme. "Ich gehe davon aus, dass die
unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden in den Ländern gerade in der
Anfangsphase des neuen Rechts die langjährig geübte Praxis von
verhältnismäßigen Sanktionen mit Augenmaß fortsetzen werden, wie es
das EU-Recht ausdrücklich vorgibt", betonte er.
Redaktion beck-aktuell, 25. Mai 2018.
Aus der Datenbank beck-online
Roßnagel/Hornung, Die DS-GVO in den Startlöchern: Anfangszauber oder Reise ins Ungewisse?, MMR 2018, 197
Schanz, Die Datenschutz-Grundverordnung – ein Überblick, RDG 2018, 158
Kleemann/Kader, EU-Datenschutz-Grundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz, DStR 2018, 1091
Aus dem Nachrichtenarchiv
EU-Kommissarin: Datenschutz-Grundverordnung muss "entmystifiziert" werden, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 16.05.2018, becklink 2009897