Twitter löschte “Titanic“-Tweet und sperrte vorübergehend Account
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) verteidigte hingegen das umstrittene Gesetz, das von Internet-Portalen wie Twitter, Facebook und YouTube verlangt, strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis zu löschen. Maas erklärte in der “Bild“-Zeitung Mordaufrufe, Beleidigungen, Volksverhetzung oder die Auschwitz-Lüge seien kein Ausdruck der Meinungsfreiheit, sondern Angriffe auf die Meinungsfreiheit anderer. Der Kurznachrichtendienst Twitter hatte am 02.01.2018 den Account von “Titanic“ geblockt und einen Tweet gelöscht. Darin hatte das Magazin den Begriff “Barbarenhorden“ verwendet und damit eine Nachricht der AfD-Politikerin Beatrix von Storch parodiert. Die Bundestagsabgeordnete hatte zu Silvester von “barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden“ geschrieben, woraufhin Twitter ihren Account für zwölf Stunden sperrte.
Gauland kritisiert Neuregelung als “Zensurgesetz"
Der AfD-Vorsitzenden Alexander Gauland kritisierte die Neuregelung als “Zensurgesetz“ zur Löschung von unliebsamen Meinungsäußerungen: “Privatpersonen, das heißt in diesem Fall Twitter-Mitarbeiter, können und dürfen nicht die Aufgabe von Richtern übernehmen.“ Auch BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff beklagte, die Plattformbetreiber entschieden “im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit“, um mögliche Geldstrafen zu vermeiden. “Nun tritt ein, wovor wir bereits bei der Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gewarnt haben.“