Internetnutzer machten zahlreiche Meldungen
Seit Anfang Januar 2018 können Internetnutzer das Bundesamt über ein Onlineformular auf einzelne Social-Media-Portale aufmerksam machen, die ihres Erachtens bestimmte Inhalte nicht fristgerecht gelöscht oder gesperrt haben. Die Behörde prüft dann beispielsweise die Einleitung eines Bußgeldverfahrens. “Wenn das soziale Netzwerk nicht reagiert, also den rechtswidrigen Inhalt nicht fristgemäß löscht oder sperrt, kann dieser Sachverhalt dem Bundesamt für Justiz gemeldet werden“, sagte der Sprecher. In diesem Zusammenhang seien bislang schon 52 Meldungen eingegangen.
“Hate-Speech“-Gesetz seit Tagen in der Kritik
Das maßgeblich von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorangetriebene Gesetz steht seit Tagen in der Kritik. Es ist nach Einschätzung seiner Kritiker mit heißer Nadel gestrickt und legt es in die Hand der Plattformbetreiber, neben klaren Rechtsverstößen auch über viele juristisch zweifelhafte Fälle zu urteilen. Das sei aber die Sache von Gerichten. Empörung hatte zuletzt unter anderem ein gesperrter Twitter-Account des Satire-Magazins “Titanic“ ausgelöst.