Für die Sanierung maroder Schulen erhalten finanzschwache Städte und Gemeinden zusätzlich 3,5 Milliarden Euro. Der Bundestag verabschiedete am 17.02.2017 einen entsprechenden Nachtragshaushalt. Das Volumen eines bereits bestehenden Fonds für Kommunalinvestitionen verdoppelt sich damit auf sieben Milliarden Euro. Finanziert wird der Nachtragshaushalt über Einsparungen bei den Zinskosten für Kredite.
Grundgesetzänderung erforderlich
Bevor tatsächlich Klassenräume, Turnhallen und Schultoiletten mit dem Geld des Bundes saniert werden können, muss allerdings noch das Grundgesetz geändert werden. Eigentlich sind nämlich ausschließlich die Bundesländer für ihre Schulen zuständig.
SPD pochte auf zusätzliche Investitionen
Ursprünglich sollte die nun beschlossene Finanzspritze bereits vor drei Wochen vom Bundestag verabschiedet werden. Die Abstimmung wurde jedoch verschoben, weil sich die große Koalition nicht über die Verwendung der jüngsten Milliardenüberschüsse im Bundeshaushalt einigen konnte. Die Union wollte mit der Summe von 6,2 Milliarden Euro Schulden tilgen, die SPD pochte auf zusätzliche Investitionen. Da sich beide Seiten nicht einigen konnten, fließt das Geld nun vollständig in die Rücklage für die Kosten der Flüchtlingskrise.
Redaktion beck-aktuell, 17. Februar 2017 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/10500) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags im pdf-Format.
Aus der Datenbank beck-online
Wieland, Flüchtlinge als Herausforderung für die Finanzverfassung, DÖV 2017, 9
Aus dem Nachrichtenarchiv
Bundesrat hat keine Einwände gegen Nachtragshaushalt mit Milliardenpaket zur Schulsanierung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 16.12.2016, becklink 2005277