DUH fordert Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge
Die DUH hatte das Land Baden-Württemberg wegen anhaltender Überschreitung der NO2-Grenzwerte der 39. BImSchV an mehreren Messstationen in Stuttgart vor dem VG verklagt. Sie begehrte eine Änderung des Luftreinhalteplans dahin, dass dieser die für das Stadtgebiet Stuttgart erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Grenzwertes für NO2 in Höhe von 40 µg/m3 und des Stundengrenzwerts für NO2 von 200 µg/m3 (der nicht öfter als 18 Mal im Kalenderjahr überschritten werden darf) enthält. Nach Auffassung der DUH sind Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge die wichtigste Einzelmaßnahme.
VG: Luftreinhalteplan enthält keine ausreichenden Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte
Das VG hat der Klage stattgegeben und das Land Baden-Württemberg verpflichtet, den Luftreinhalteplan so fortzuschreiben, dass die Immissionsgrenzwerte für NO2 in der Umweltzone Stuttgart "schnellstmöglich" eingehalten werden. Unter "schnellstmöglich" sei dabei nicht, wie vom Land vorgebracht, das Jahr 2020, sondern der 01.01.2018 zu verstehen. Die bislang vorgesehenen Maßnahmen genügten nicht, um die Anforderungen zu erfüllen. Eine Einhaltung der Grenzwerte sei aber durch Festlegen eines ganzjährigen Fahrverbots ab dem 01.01.2018 unter anderem für (bestimmte) Diesel-Fahrzeuge in der gesamten Umweltzone Stuttgart erreichbar.
Fahrverbote laut VG rechtlich möglich und verhältnismäßig
Die Durchsetzung eines solchen Fahrverbots sei auch rechtlich möglich und verhältnismäßig, so das VG. Dem Urteil ist zu entnehmen, dass die beim Diesel-Gipfel von den Autobauern zugesagten Software-Updates keine gleichwertige mildere Alternative darstellen. Ein umfassendes Fahrverbot sei auch angemessen, da der Gesundheitsschutz höher zu gewichten sei als das Recht auf Eigentum und die allgemeine Handlungsfreiheit der vom Verbot betroffenen Kraftfahrzeugeigentümer. Das VG hat die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim und die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
DUH-Anwalt: Urteil eindeutig
"Ich fordere Ministerpräsident Kretschmann dazu auf, das Urteil anzunehmen und zum Schutz der Menschen in Stuttgart zum 01.01.2018 ein umfassendes Diesel-Fahrverbot einzuführen. Nur so kann ´Saubere Luft für Stuttgart` und die Einhaltung der Luftqualitätswerte bereits ab 2018 sichergestellt werden", äußerte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, erklärte, dass das Urteil so klar sei, dass die Stuttgarter Landesregierung der Gesundheit den Vorrang einräumen und das Urteil annehmen müsse.