Nach BVerfG-Urteil: Kanzleramtsminister will BND "effektives Arbeiten ermöglichen“

Kanzleramtsminister Helge Braun will eine rasche Überarbeitung des BND-Gesetzes. Die Bundesregierung werde das umfangreiche Urteil des Bundesverfassungsgerichts jetzt umgehend und sorgfältig auswerten und dann "in einem sehr transparenten Verfahren Vorschläge für die notwendigen gesetzlichen Anpassungen machen", sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am 03.06.2020. Ziel werde es sein, "ausgewogene Regelungen zu finden, die dem Grundrechtsschutz umfassend Rechnung tragen und dem BND effektives Arbeiten ermöglichen", sagte Braun.

Erste Vorschläge noch vor parlamentarischer Sommerpause

Nach RND-Informationen soll ein erstes Papier des Kanzleramtes mit Eckpunkten eines neuen BND-Gesetzes noch vor der parlamentarischen Sommerpause, die Anfang Juli 2020 beginnt, fertig sein. Eine Verabschiedung solle noch in diesem Jahr möglich sein.

BND-Befugnisse genauer zu regeln und zu begrenzen

Das BVerfG hatte entschieden, dass sich der BND bei seinen weltweiten Überwachungsaktivitäten an deutsche Grundrechte halten muss (BeckRS 2020, 8777). Die Politik soll das BND-Gesetz nun bis spätestens Ende 2021 grundlegend überarbeiten. Konkret ging es in dem Urteil um die Vorschriften für die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung im Ausland. Dabei durchforstet der BND ohne bestimmten Verdacht große Datenströme auf interessante Informationen. Laut dem Urteil muss der Gesetzgeber die BND-Befugnisse viel genauer regeln und begrenzen.

Schwierigkeiten bei der Umsetzung erwartet

Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages, Armin Schuster (CDU), sagte dem RND: "Das Urteil ist juristisch nicht so anspruchsvoll umzusetzen, weil die Richter sehr konkret wurden in dem, was sie von uns erwarten." Jetzt gelte es, "dafür zu sorgen, dass der BND in seiner Leistung so wenig wie möglich beeinträchtigt wird." Das werde schwierig.

Redaktion beck-aktuell, 3. Juni 2020 (dpa).