Nach Start der Impfpflicht in Österreich erste Verfassungsbeschwerde

Kurz nach dem Inkrafttreten der Impfpflicht in Österreich ist laut Verfassungsgerichtshof ein erster Antrag zur Überprüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit eingegangen. Nach Einschätzung von Juristen dürfte es der Auftakt für viele entsprechende Klagen sein. Die Individualanträge auf Gesetzesprüfung würden einer oder einem der Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zugewiesen, sagte eine VfGH-Sprecherin am Montag. 

Prüfung innerhalb von vier bis sechs Monaten angekündigt

Die gegnerische Partei habe rund sechs Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Anschließend werde der VfGH den Fall in einer seiner mehrwöchigen Beratungsperioden behandeln. "Gesetzprüfungsverfahren dauern am VfGH in der Regel zwischen vier und sechs Monaten, eine im internationalen Vergleich kurze Zeitspanne", hieß es. Auch die Einsprüche gegen Strafen der Verwaltungsgerichte wegen Verstößen gegen die Impfpflicht können letztlich beim VfGH landen.

Geldstrafen drohen

Bisher seien vom VfGH von 600 Verfahren im Zusammenhang mit Covid-19-Verordnungen knapp 500 erledigt worden. In Dutzenden Fällen wurde laut Gericht dem Kläger Recht gegeben. Ausstehend seien noch die Entscheidungen zum Lockdown für Ungeimpfte und zur 2G-Pflicht etwa im Handel und der Gastronomie. In Österreich sind knapp 70% der Bevölkerung vollständig geimpft. In Deutschland liegt der Wert bei gut 74%. Kontrolliert werden soll die Impfpflicht ab Mitte März mit Stichproben, zum Beispiel bei Verkehrskontrollen. Bei Verstößen drohen Strafen in einem verkürzten Verfahren bis zu 600 Euro, am Ende bis zu 3.600 Euro. Das Gesetz ist bis zum 31.01.2024 befristet.

Redaktion beck-aktuell, 8. Februar 2022 (dpa).