Nach Pandemie: Weniger Eilanträge ans BVerfG

Das Abklingen der Corona-Pandemie macht sich auch beim Bundesverfassungsgericht bemerkbar: Vor allem die Zahl der eingereichten Eilanträge ist zuletzt wieder deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2022 gingen 209 eigenständige Eilanträge in Karlsruhe ein, wie aus dem gestern veröffentlichten Jahresbericht des BVerfG hervorgeht. 2021 waren es 237 und im ersten Corona-Jahr 2020 sogar 271 reine Eilanträge gewesen – ein historischer Höchststand. Ungefähr jeder vierte Eilantrag hatte damals mit den Grundrechtseinschränkungen in der Pandemie zu tun.

Auch weniger Verfassungsbeschwerden

Auch die Zahl der Verfassungsbeschwerden reduzierte sich merklich: von 5.059 im Jahr 2021 auf jetzt 4.670. 1.055 davon waren 2022 mit einem Eilantrag verbunden – im Jahr davor waren es noch 1.330 gewesen. Insgesamt gingen 4.934 neue Verfahren 2022 ein. Damit sank diese Zahl erstmals seit 2002 wieder unter die 5.000er-Marke. Der Spitzenwert war 2014 mit mehr als 6.800 Eingängen verzeichnet worden. Hier zählen zum Beispiel auch Wahlprüfungsbeschwerden oder Richtervorlagen mit. Verfassungsbeschwerde erheben kann jeder, der sich in seinen Grundrechten verletzt sieht. Aber nur wenige haben Erfolg: Im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre waren es nach der Auswertung des Gerichts gerade einmal 1,69% aller Beschwerden.

Auch 2023 wieder wichtige Entscheidungen

Auch dieses Jahr stehen beim Ersten und Zweiten Senat wieder wichtige Entscheidungen an. Die insgesamt 16 Richterinnen und Richter haben sich vorgenommen, die Verfahren zum Ausschluss der rechtsextremen NPD von der Parteienfinanzierung, zur Teilwiederholung der Bundestagswahl 2021 in Berlin und zum Anspruch der AfD-Bundestagsfraktion auf bestimmte Ausschussvorsitze zum Abschluss zu bringen. In weiteren Verfahren geht es etwa um die Legalität des Konsums von Cannabis, die verschärften Strafen für Kinderpornografie und die Frage, ob ein rechtskräftig freigesprochener Mordverdächtiger wegen neuer Beweise heute noch einmal vor Gericht gestellt werden kann.

Redaktion beck-aktuell, Gitta Kharraz, 8. März 2023 (dpa).