Nach Kuwait Airways-Urteil: Kritiker fordern Erweiterung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

In Reaktion auf das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, nach dem die Fluggesellschaft Kuwait Airways die Beförderung eines israelischen Fluggasts mit Zwischenstopp in Kuwait auf Grund des kuwaitischen Boykottgesetzes gegen Israel ablehnen darf, haben sich der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, und der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Berlin, Bernhard Franke, für eine Erweiterung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ausgesprochen. 

Erweiterung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gefordert

Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt sei höchst unbefriedigend, sagte Klein der Deutschen Presse-Agentur am 26.09.2018. Der Gesetzgeber müsse nun reagieren. Klein schlägt eine Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vor, um die Diskriminierung israelischer Staatsbürger durch ausländische Unternehmen in Deutschland zu verhindern: Es sollte "um den Tatbestand der Nationalität erweitert werden". Wenn Diskriminierung auf Grund der Staatsbürgerschaft geahndet würde, müsste die Fluglinie Israelis in so einem Fall zumindest eine Entschädigung bezahlen, sagte Klein. Es sei nicht hinnehmbar, "dass ein Gesetz mit einer eindeutig antisemitischen Zielrichtung, das unserer Werteordnung eindeutig widerspricht, letztlich in Deutschland Anwendung findet". Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Berlin, ist der gleichen Ansicht. "Dass ausgerechnet in Deutschland israelischen Bürgerinnen und Bürgern eine Flugreise verweigert werden kann, ist nicht hinnehmbar", sagte er. Das deutsche Antidiskriminierungsrecht sei derzeit zu eng gefasst. Die Antidiskriminierungsstelle hatte eine Erweiterung im Grundsatz bereits im Jahr 2016 angeregt. Konkrete Vorschläge dazu werde sie im Frühjahr 2019 vorlegen.

Redaktion beck-aktuell, 26. September 2018 (dpa).

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