Nach Kleiner Anfrage: Regierung erläutert Anker-Einrichtungen

Um die sogenannten Anker-Einrichtungen für Flüchtlinge geht es in der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/4103) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 19/3790), die der parlamentarische Pressedienst am 10.09.2018 mitgeteilt hat. Die Bundesregierung erläutere darin, dass in den Anker-Einrichtungen das gesamte Asylverfahren gebündelt werde. Ziel sei es, die Asylverfahren zu beschleunigen und die Kommunen zu entlasten. 

Anker-Einrichtungen sollen Asylverfahren beschleunigen

In den Anker-Einrichtungen "werden Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung beziehungsweise Rückführung stattfinden", schreibe die Regierung. Mit der durch diese Einrichtungen beabsichtigten Beschleunigung der Asylverfahren solle "insbesondere die schnellstmögliche Verteilung auf die Kommunen von denjenigen mit asylrechtlichem Bleiberecht bewirkt werden, um von den Integrationsmaßnahmen vor Ort frühzeitig profitieren zu können". Zugleich solle eine Verbesserung der Situation bei der Rückkehr ausreisepflichtiger Ausländer erreicht werden.

Kurze Aufenthaltszeiten durch Bündelung von Behörden und Gericht vor Ort

Für den Erfolg der Anker-Einrichtungen sei es entscheidend, dass die Aufenthaltszeiten für die Menschen dort so kurz wie möglich sind. Dies solle durch eine intensivierte Zusammenarbeit der am gesamten Verfahren beteiligten Behörden auf Bundes- und Landesebene sowie auf kommunaler Ebene, insbesondere des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf), der Bundesagentur für Arbeit (BA), Aufnahmeeinrichtungen der Länder, Ausländerbehörden und Jugendämter, in den Anker-Einrichtungen erreicht werden. Ferner werde eine Präsenz des zuständigen Verwaltungsgerichts vor Ort angestrebt.

Kommunen entlasten

Aus Sicht der Bundesregierung "ist es zielführend, das Asylverfahren an einem Ort durchzuführen und hierfür die Beteiligten an einem Ort zusammenzuführen". Die Steigerung der Effizienz der Asylverfahren sei ebenso erklärtes Ziel der Einrichtungen "wie die Entlastung der Kommunen, indem nur diejenigen zur Verteilung kommen, denen im Asylverfahren ein Schutzstatus zuerkannt wurde".

Aufenthaltszeit in der Regel höchstens 18, bei Familien mit minderjährigen Kindern 6 Monate

Alle anderen "verbleiben möglichst bis zur freiwilligen Rückkehr beziehungsweise zur Rückführung in der Anker-Einrichtung, wobei die Aufenthaltszeit in der Regel 18 Monate, bei Familien mit minderjährigen Kindern in der Regel sechs Monate nicht überschreiten soll". Unbegleitete Minderjährige würden nach der Altersfeststellung durch Jugendbehörden in Obhut genommen.

Länder sollen Spielraum zum Ausbau vorhandener Verwaltungsstrukturen haben

Aus Rücksichtnahme auf die föderale Struktur und den unterschiedlichen Verwaltungsaufbau der Länder habe das Bundesinnenministerium bisher auf weitergehende Vorgaben verzichtet, insbesondere auch darauf, ein eigenes Konzept zu den Anker-Einrichtungen vorzulegen, heißt es in der Vorlage weiter. Vielmehr wolle das Ministerium den Ländern Spielraum geben, insbesondere bestehende Strukturen auszubauen. 

Redaktion beck-aktuell, 10. September 2018.

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