Vorgehen in noch nicht bestandskräftigen Fällen auf dem Prüfstand
Nun müsse geprüft werden, was mit noch nicht bestandskräftigen Bescheiden, die Minderungen von mehr als 30% vorsehen, passieren solle. “Aber da werden wir uns jetzt mit dem Bundesarbeitsministerium und der Bundesregierung zusammensetzen und mit den Ländern, wie wir damit umgehen.“
Scheele: Kern der Sanktionen unbeanstandet
Aus seiner Sicht sei der Kern der Hartz-IV-Sanktionen von den Karlsruher Richtern aber nicht angegriffen worden, so Scheele weiter. Die Minderungen um 60% und 100% seien zwar nicht verfassungskonform, “aber das Thema der Mitwirkungspflichten ist verfassungskonform und das Prinzip des Förderns und Forderns auch“. Es gehe um die Verhältnismäßigkeit. “Uns geht es darum, die Menschen ordentlich zu behandeln und sie in Arbeit zu bringen. Das ist ja auch von keinem hier angezweifelt worden."
Verwaltungsaufwand noch nicht abschätzbar
Ob das Urteil künftig mehr Arbeit bedeute für die Mitarbeiter der Arbeitsagenturen, sei noch zu klären. Die Vorgaben beträfen lediglich 3,1% der Fälle jeden Monat. “Also das ist kein Massenphänomen und wird auch jetzt kein Massenphänomen.“