Nach Haftbefehl-Antrag: Bundesregierung bekennt sich zu IStGH

Die Bundesregierung hat mit Blick auf den Haftbefehl-Antrag des Chefanklägers beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gegen Israels Ministerpräsidenten ihre Unterstützung für das Gericht bekräftigt. Bei einer heiklen Frage blieb die Regierung aber vage. Es geht um die Frage: Was wäre, wenn?

Sollte nämlich der internationale Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu ausgestellt werden, stünde die Bundesregierung vor der Frage, ob sie Netanjahu im Fall eines Besuchs in Deutschland festnehmen lässt oder nicht.

So konkret nach diesem hypothetischen Fall wurde Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Mittwoch in der Bundespressekonferenz in Berlin nicht gefragt. Er betonte aber: "Grundsätzlich sind wir Unterstützer des Internationalen Strafgerichtshofs, und dabei bleibt es auch". Auf die Nachfrage, ob dazu auch gehöre, sich an Entscheidungen des Gerichts zu halten, sagte Hebestreit: "Natürlich. Ja, wir halten uns an Recht und Gesetz."

Die "Bild" hatte zuvor auch Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) explizit diese Frage gestellt. Auch sie beantwortete die Frage nicht konkret, sondern betonte wie Hebestreit, dass die Bundesregierung den Internationalen Strafgerichtshof immer unterstützt habe. "Wir schätzen die Unabhängigkeit von Gerichten. Das gilt für alle internationalen Gerichte. Wir können uns doch nicht aussuchen: Heute gefällt uns mal ein Gericht und morgen nicht", sagte Baerbock. Zugleich betonte die Grünen-Politikerin, dass durch die Gleichzeitigkeit der Anklagen "der falsche Eindruck entstanden ist, dass es hier eine Gleichsetzung hat". Dem sei die Bundesregierung "klar entgegengetreten".

Merz empört über Formulierung

Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz reagierte empört auf die Formulierung von Regierungssprecher Hebestreit. "Schon die Beantragung des Haftbefehls zugleich gegen Premier Netanjahu und Hamas-Führer Sinwar ist eine absurde Täter-Opfer-Umkehr", sagte er der "Bild"-Zeitung. "Aber das Schweigen der Bundesregierung bis hin zur Andeutung des Regierungssprechers, dass Netanjahu auf deutschem Boden verhaftet werden könnte, wird nun wirklich zum Skandal." Merz stellte die Frage, ob diese Aussage auch die Meinung von Kanzler Olaf Scholz (SPD) sei.

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag, Karim Khan, hatte am Montag einen Haftbefehl wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Joav Galant beantragt. Auch für den Anführer der islamistischen Hamas im Gazastreifen, dessen Stellvertreter sowie gegen den Auslandschef der Hamas wurden Haftbefehle beantragt.

Redaktion beck-aktuell, gk, 23. Mai 2024 (dpa).