Nach Evaluierungsbericht: Verbraucherzentrale fordert effektive Begrenzung der Inkassokosten

Eine Evaluierung der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken im Auftrag des Bundesjustizministeriums zeigt laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dass die Inkassokosten entgegen dem Ziel einer Senkung erheblich gestiegen seien. Der Verband fordert daher in einer Mitteilung vom 28.05.2018 Maßnahmen zur effektiven Begrenzung dieser Kosten.

Inkassokosten trotz Regulierung erheblich gestiegen

Der Evaluierungsbericht belege deutlich den Handlungsbedarf, so der vzbv. Zum Beispiel summiere sich eine 30-Euro-Bestellung im Internet – ohne Einrechnung der Mahnkosten des ursprünglichen Gläubigers – in aller Regel schon mit dem Erstanschreiben auf 100,20 Euro und verdreifache sich somit. Auch die Inkassogebühren bei Bagatellforderungen hätten sich im Vergleich zu den Gebühren, die seit Inkrafttreten der Inkassovorschriften verlangt worden seien, im Durchschnitt mehr als verdoppelt. Daneben belegten die Evaluierungsergebnisse anschaulich die Fantasie der Inkassobranche bei der Erhebung zusätzlicher Gebühren: Gängig seien etwa ein Kontoführungsentgelt, Entgelte für Datenerfassung und Datenspeicherung, Reaktivierungsgebühren, Extrakosten für Telefoninkasso oder ein Entgelt für die Rufnummerermittlung.

1,3-fache Gebühr für Inkassotätigkeit nicht gerechtfertigt

Laut Evaluierungsbericht würden die Gebühren regelmäßig mit 1,3-fachem Satz nach der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung berechnet. Dies entspreche der Gebührenhöhe, die für die durchschnittlich aufwendige Tätigkeit eines Rechtsanwalts als angemessen bewertet werde. Die Inkassotätigkeit sei aber von einfacherer Art als die typische Anwaltstätigkeit, moniert der vzbv. Es werde keine rechtliche Prüfung vorgenommen und keine rechtliche Empfehlung erteilt. Die Inkassotätigkeit bestehe lediglich in einem kaufmännischen Forderungseinzug. Gerade in Zeiten der Digitalisierung sei sie weitgehend automatisiert und EDV-gestützt ausführbar, sodass sie nach einer Anlernphase ausgeübt werden könne. Inkassomitarbeiter benötigten daher lediglich kaufmännische Grundkenntnisse und keine juristischen Staatsexamina.

Auch besserer Schutz vor Praktiken wie Doppelbeauftragung und Drohungen gefordert

Der vzbv fordert aber nicht nur, die Inkassokosten auf ein angemessenes Niveau zu begrenzen: "Verbraucher müssen auch besser vor unseriösen Geschäftspraktiken wie etwa der systematischen Doppelbeauftragung von Inkassounternehmen und Rechtsanwalt sowie vor unangemessenen Drohungen geschützt werden", so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Redaktion beck-aktuell, 28. Mai 2018.

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