Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will künftig Weisungsbefugnisse von Justizministern gegenüber Staatsanwaltschaften in Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Bereich der EU-Zusammenarbeit ausschließen. Dazu kündigte sie am 03.12.2020 nach einer Videokonferenz mit ihren EU-Kollegen einen Vorschlag zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes an.
Lambrecht will Weisungsbefugnis im Bereich der EU-Zusammenarbeit ausschließen
"Die rechtlich bestehende Möglichkeit von Weisungen der Justizminister an die Staatsanwaltschaften möchte ich im Bereich der europäischen Zusammenarbeit ausschließen", sagte die Ministerin. Damit würden die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs an die Unabhängigkeit von Staatsanwaltschaften in der europäischen Zusammenarbeit erfüllt.
Anlass: EuGH-Urteil zum EU-Haftbefehl
Der EuGH hatte 2019 (BeckRS 2019, 9722) entschieden, dass deutsche Staatsanwaltschaften keine Europäischen Haftbefehle ausstellen dürfen. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass gesetzlich nicht ausgeschlossen sei, dass ein Europäischer Haftbefehl in Einzelfällen auf Weisung des Justizministers des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt werde. Die Debatte darüber griff die EU-Kommission im September 2020 schließlich auch in einem Bericht über den Zustand des deutschen Rechtsstaats auf.
Redaktion beck-aktuell, 3. Dezember 2020 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
EuGH, Europäischer Haftbefehl - Unzulässigkeit der Ausstellung durch deutsche Staatsanwaltschaften, BeckRS 2019, 9722
Eisele/Trentmann, Die Staatsanwaltschaft – "objektivste Behörde der Welt"?, NJW 2019, 2365
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EuGH: Deutsche Staatsanwaltschaften dürfen keinen EU-Haftbefehl ausstellen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 27.05.2019, becklink 2013239