Die Düngeregeln für die deutschen Bauern sollen zum Schutz des Grundwassers verschärft werden. Unter Druck der EU entschied sich die Bundesregierung zu zusätzlichen Maßnahmen, die nun nach Brüssel gemeldet werden sollen. Die EU-Kommission hatte Deutschland wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser verklagt und 2018 beim Europäischen Gerichtshof Recht bekommen. Das Urteil bezog sich zwar noch auf ältere Düngeregeln. Die erst 2017 geänderten Vorgaben müssen nun aber weiter verschärft werden, ansonsten könnten Strafzahlungen drohen.
Eingereichte Vorschläge
Die neuen Regeln sehen vor, dass der Düngereinsatz in den "roten Gebieten" mit besonders hohen Nitratwerten um 20% im Betriebsschnitt und auf eine Obergrenze von 170 Kilogramm Stickstoff je Hektar reduziert wird. Die "Sperrzeiten", in denen das Düngen in belasteten Gebieten nicht erlaubt ist, sollen um vier Wochen verlängert werden. Größere Abstände zu Gewässern sollen beim Düngen in Hanglagen gelten.
Ausnahmen
Ausnahmen sollen für schonend wirtschaftende Betriebe und Ökobauern gelten, die so nachhaltig düngen, dass sie nicht zur Gewässerbelastung beitragen. Eine Herbstdüngung von Raps soll ausnahmsweise dann möglich sein, wenn mit einer Bodenprobe ein Düngebedarf nachgewiesen werden kann.
Änderung der Düngeverordnung braucht auch Zustimmung des Bundesrats
Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) und Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) kündigten an, die Vorschläge der EU-Kommission möglichst bald direkt vorstellen zu wollen. Den geplanten Änderungen der Düngeverordnung muss dann auch noch der Bundesrat zustimmen. Düngen etwa mit Gülle ist eine Hauptursache für die hohen Werte an Nitrat in den Gewässern und im Grundwasser.
Redaktion beck-aktuell, 14. Juni 2019 (dpa).
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