Nach Niedersachsen will auch Bremen islamistische Gefährder konsequent abschieben. Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.03.2017 seien hierbei eine große Hilfe, sagte Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) am 24.03.017. Zwei islamistische Gefährder, ein 18 Jahre alter Russe und ein 36 Jahre alter Algerier, seien bereits in Abschiebehaft, sagte ein Behördensprecher.
Noch kein Abschiebungstermin
Einer von den in Bremen in Abschiebehaft sitzenden Männern habe gegen die Abschiebung Widerspruch beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Zunächst hatte der "Weser-Kurier" darüber berichtet. Einen Termin für die Abschiebung gebe es noch nicht.
BVerwG setzte Abschiebung zweier als Salafisten eingestuften Gefährder nicht aus
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 21.03.2017 die Abschiebung von zwei unter Terrorverdacht festgenommenen islamistischen Gefährdern gebilligt. Ausgangspunkt waren vom niedersächsischen Innenministerium erlassene Abschiebungsanordnungen nach dem § 58a AufenthG. Nach dem Berliner Weihnachtsmarkt-Anschlag war Kritik daran laut geworden, dass dieser Paragraf nicht im Fall des Attentäters Anis Amri angewendet wurde. Er war als islamistischer Gefährder eingestuft und ausreisepflichtig, bevor er am 19.12.2016 zwölf Menschen tötete.
Redaktion beck-aktuell, 24. März 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Kubiciel, Grund und Grenzen des Präventivgewahrsams für Terrorverdächtige, ZRP 2017, 57
Heveling/Korte, Fußfesseln für Gefährder?, DRiZ 2017, 50
BVerwG, Abschiebungsanordnung im Dublin-Verfahren, BeckRS 2015, 55140
Aus dem Nachrichtenarchiv
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