BVerfG erklärte Kennzeichen-Erfassung teilweise für verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor die Kennzeichen-Erfassung in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen zur Gefahrenabwehr zum Teil für verfassungswidrig erklärt (Az.:1 BvR 2795/09; 1 BvR 3187/10; 1 BvR 142/15). Zur Kontrolle von Diesel-Fahrverboten in Städten mit zu schmutziger Luft sollen ebenfalls Auto-Kennzeichen erfasst werden. Nach massiver Kritik hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) bereits nachgebessert: Das Kabinett beschloss Anfang Januar einen Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, wonach es nur stichprobenartige Kontrollen geben soll. Die erhobenen Daten sollen spätestens zwei Wochen nach ihrer Erhebung gelöscht werden.
FDP und Grüne: Urteil zeigt Grenzen für automatisierte Massenüberwachungen
Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Konstantin Kuhle, erklärte zu den Urteilen: “Das hat Konsequenzen für die aktuellen Überwachungsfantasien der Politik - ob bei der Schleierfahndung oder der Überwachung von Diesel-Fahrzeugen.“ Auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Konstantin von Notz, begrüßte die Entscheidungen aus Karlsruhe. “Das Urteil zeigt klare Grenzen für automatisierte Massenüberwachungen auf, mit denen die große Koalition immer wieder liebäugelt.“ Er erwarte weitreichende Folgen. “Das gilt sowohl für den Bereich der Verkehrsüberwachung als auch hinsichtlich der vom Bundesinnenminister geplanten hochproblematischen Ausweitung der automatischen Gesichtserkennung.“