Nach BVerfG-Beschluss: DRB fordert bundeseinheitliche amtsangemessene Richterbesoldung

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Richterbesoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 zu niedrig bemessen war, als deutliches Signal an die Länder gewertet. Es müsse nicht nur darum gehen, die verfassungsmäßige Mindestalimentation zu gewährleisten. Vielmehr sei mit Blick auf die Sicherstellung der Qualität der Justiz eine bundeseinheitliche amtsangemessene Richterbesoldung einzuführen.

BVerfG: Gewährte Besoldung "evident unzureichend"

Das BVerfG habe zur Richterbesoldung im Land Berlin mitgeteilt, eine Gesamtschau der für die Bestimmung der Besoldungshöhe maßgeblichen Parameter ergebe, dass die gewährte Besoldung "evident unzureichend" war. "Die Länder führen die Besoldung häufig zu hart an die Grenze der Verfassungswidrigkeit heran, anstatt Richter und Staatsanwälte dem Amt angemessen zu bezahlen“, kritisieren vor diesem Hintergrund die DRB-Vorsitzenden Barbara Stockinger und Joachim Lüblinghoff.

Unteralimentation kann sich aus Gesamtschau ergeben

Mit der aktuellen Entscheidung (BeckRS 2020, 17216) stelle das BVerfG klar, so der DRB, dass die Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation nicht nur dann besteht, wenn drei von fünf Vergleichsparametern (Vergleich der Besoldungsentwicklung mit der Entwicklung der Tarifentlohnung im öffentlichen Dienst, des Nominallohnindex sowie des Verbraucherpreisindex, systeminterner Besoldungsvergleich und Quervergleich mit der Besoldung des Bundes und anderer Länder) erfüllt sind. Vielmehr könne sich eine unzureichende Alimentation auch aus einer Gesamtschau zusammen mit weiteren besoldungsrelevanten Kriterien ergeben, wenn nur ein oder zwei der Vergleichsparameter erfüllt sind.

Kluft zwischen Bundesländern wächst

Der DRB weist erneut darauf hin, dass die Tarifabschlüsse für Angestellte im öffentlichen Dienst in der Vergangenheit wiederholt nicht zeit- und wirkungsgleich auf die Richterbesoldung übertragen worden seien. Besoldungsbestandteile wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld seien in zahlreichen Bundesländern ganz oder zum überwiegenden Teil gestrichen worden. Ferner würden im Beihilfebereich immer wieder Kürzungen vorgenommen. Zudem wachse die Kluft zwischen den Bundesländern. "Gerade im Wettbewerb um die besten Nachwuchsjuristen drohen manche Länder, den Anschluss zu verlieren", sagten die DRB-Vorsitzenden. Deshalb trete der DRB weiterhin für eine bundeseinheitliche amtsangemessene Besoldung ein. Richtern und Staatsanwälten sei nach ihrer mit dem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des Lebensstandards ein angemessener Lebensunterhalt zu gewähren. 

Redaktion beck-aktuell, 29. Juli 2020.