Derzeit liegt der Strafrahmen gemäß § 130 Abs. 1 StGB bei drei Monaten bis fünf Jahren. Eine Anhebung der Mindeststrafe hatte zuvor schon CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt gefordert. Frei sprach sich zudem für eine Senkung der Hürden für Ausweisungen aus. Diese seien momentan viel zu hoch.
Der CDU-Politiker reagierte mit seinen Forderungen auf pro-palästinensische Demonstrationen in Deutschland nach dem Angriff der Hamas auf Israel, bei denen auch anti-israelische und antisemitische Parolen zu hören waren. Auch Gerichte, wie zuletzt der Verwaltungsgerichtshof Kassel, reagierten auf solche Vorkommnisse. So untersagte der hessische VGH eine Pro-Palästina-Demo in Frankfurt am Main.
Frei: Antisemitismus in Deutschland "doppelt inakzeptabel"
Es sei verabscheuungswürdig und strafrechtlich relevant, wenn Straftaten gebilligt, Sympathiewerbung für terroristische Organisationen gemacht oder mit Freude auf den Tod von Menschen andernorts reagiert werde, so Frei. "So etwas akzeptieren wir nicht. So etwas dulden wir nicht. Und da muss man auch mit den Mitteln des Strafrechts klar agieren."
Der CDU-Politiker verlangte zudem, dass diejenigen, die die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben wollen, sich zum Existenzrecht Israels bekennen müssten. "Diejenigen, die zu uns kommen, müssen sich auch zu unserer Historie und Geschichte bekennen. Antisemitismus ist überall auf der Welt inakzeptabel, aber in Deutschland ist er doppelt inakzeptabel", sagte Frei.