Bestehende Befugnisse erst evaluieren
Solche Maßnahmen gingen in erster Linie zu Lasten der Freiheit und Privatsphäre unschuldiger, "normaler" Menschen, so DAV-Präsidentin Edith Kindermann. Ferner hätten die Behörden schon jetzt weitreichende Möglichkeiten, wenn ein Tatverdacht besteht. Bislang gebe es nicht einmal eine Evaluation der bestehenden Maßnahmen, so dass fraglich sei, ob es überhaupt rechtliche Lücken und fehlende Befugnisse seien, die eine effektive Verfolgung erschweren.
Prävention und Aufklärung auf Mängel untersuchen
Es sei zwar unbestreitbar, dass der Rechtsextremismus eine Gefahr für den liberalen Rechtsstaat und die freiheitliche Demokratie darstelle. So lange aber nicht untersucht sei, woran es bei der Prävention und Aufklärung dieser und anderer Kriminalitätsformen hapere, sei für weitergehende Zugriffsermächtigungen kein Raum.