Herrmann zweifelt an Täterschaft des Verurteilten
Herrmann machte nach dem Urteil noch einmal klar, dass er darauf gehofft habe, durch den Zivilprozess Sicherheit über die Täterschaft des Verurteilten zu erhalten. Dies sei nicht gelungen. Vielmehr gehe er inzwischen davon aus, dass der falsche Mann im Gefängnis sitze. Insofern äußerte sich Kläger Herrmann enttäuscht über das Urteil.
"Täter" erst fast 30 Jahre nach Tat verurteilt
Der Fall Ursula Herrmann gehört zu den spektakulärsten Verbrechen in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Schülerin war im Jahr 1981 am oberbayerischen Ammersee in einer vergrabenen Kiste eingesperrt worden, sie erstickte darin. Erst 2010 war ein Mann deswegen in Augsburg zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Bis heute gibt es Zweifel an der Täterschaft des 68-Jährigen, der immer seine Unschuld beteuert hat.