Grundlage der Diskussion war ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion, die Höhe und den Umfang des Mutterschaftsgeldes anzupassen sowie eine Anlaufstelle einzurichten, bei der sich Selbstständige über Ansprüche informieren können.
Auch solle das Elterngeld an die Lebensrealität von Selbstständigen angeglichen werden und bei Zahlungseingängen während des Elterngeldbezuges "auf den Zeitpunkt der erbrachten Leistungen" abgestellt werden. In dem Antrag kritisiert die Union, dass viele Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere des Mutterschutzgesetzes, nicht für Selbstständige gälten.
Experten für noch mehr Unterstützung
Die Sachverständigen begrüßten die Vorschläge, forderten aber zusätzliche betriebsunterstützende Maßnahmen. Auch sei eine faire Beitragsbemessung in der Sozialversicherung vorzunehmen, da Selbstständige im Durchschnitt 20% höhere Beiträge abführten.
Solange es kein flächendeckendes garantiertes Betreuungsangebot für unter einjährige Kinder gebe, müssten die Betreuungskosten vollständig absetzbar sein.