Abdeslam in Frankreich in Untersuchungshaft
Abdeslam soll zu einer Terrorzelle der Organisation Islamischer Staat (IS) gehören, die die blutigen Anschläge in Paris im November 2015 und in Brüssel im März 2016 verübte. Dabei kamen in Paris 130 Menschen und in Brüssel 32 Unschuldige ums Leben. Abdeslam sitzt in Frankreich in Untersuchungshaft und war bei der Urteilsverkündung in Brüssel am 23.04.2018 nicht anwesend. Dies gilt auch für den zweiten Angeklagten Ayari.
Abdeslam nach Pariser Anschlägen wohl nach Belgien geflohen
Abdeslam soll nach den Pariser Anschlägen nach Belgien geflohen und dort untergetaucht sein. Monatelang wurde nach ihm gefahndet, er galt als Europas meistgesuchter Terrorist. Als er bei einer Razzia in der Brüsseler Gemeinde Forest am 15.03.2016 mit zwei Komplizen aufgespürt wurde, sollen sie auf Polizisten geschossen und drei Beamte verletzt haben. Ein Verdächtiger, der Algerier Mohamed Belkaid, wurde bei dem Feuergefecht getötet.
Richterin wertete Schießerei als terroristisches Attentat
Die Vorsitzende Richterin schilderte den Fall und die Indizien vor Verkündung des Strafmaßes noch einmal ausführlich. Sie kam danach zu dem Schluss, dass es sich bei der Schießerei um ein terroristisches Attentat gehandelt habe. Die Argumente der Verteidigung, die wegen Verfahrensfehlern auf Straffreiheit plädiert hatte, wies sie zurück.
Kurz nach Festnahme Terroranschläge in Brüssel
Abdeslam entkam nach der Schießerei von Forest zunächst, wurde aber wenige Tage später in der Brüsseler Gemeinde Molenbeek gefasst. Das setzte die Terrorzelle damals möglicherweise so unter Druck, dass sie kurz darauf überhastet in Brüssel zuschlug. Dort sprengten sich am 22.03.2016 Selbstmordattentäter am Flughafen und in der U-Bahn in die Luft.
Abdeslam bleibt in Frankreich in Untersuchungshaft
Abdeslam bleibt auch nach dem Brüsseler Urteil in Frankreich in Untersuchungshaft. Die umfangreichen Ermittlungen zu den Pariser Terroranschlägen werden voraussichtlich noch bis 2019 dauern. Er soll dort bei den Attentaten im November 2015 unter anderem ein Kamikaze-Kommando zu einem der Anschlagsorte gebracht haben. Seine belgische Haftstrafe würde er im Fall einer Verurteilung in Frankreich erst nach der dortigen Strafe antreten. Gegen das Brüsseler Urteil sind zudem Rechtsmittel möglich.