Der mutmaßliche Deutschlandchef der Terrormiliz Islamischer Staat (IS), Abu Walaa, bleibt auf Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Untersuchungshaft. Eine Haftbeschwerde sei verworfen worden, teilte am 16.07.2019 das Oberlandesgericht Celle mit. Die seit 2016 bestehende U-Haft sei angesichts der Schwere der Taten und der zu erwartenden Strafe gerechtfertigt, befand demnach der Bundesgerichtshof. Auch bestehe Fluchtgefahr.
Walaa und mutmaßlichen Mittätern wird Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung vorgeworfen
Abu Walaa und vier Mitangeklagte stehen in Celle seit 2017 wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor Gericht. Sie sollen junge Menschen insbesondere im Ruhrgebiet und im Raum Hildesheim islamistisch radikalisiert und in IS-Kampfgebiete geschickt haben.
Angeklagte verweigern die Aussage
Die Taten des IS in Syrien, im Irak und anderen Ländern bedeuten nach deutschem Strafrecht Mord, Totschlag, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Die Angeklagten schweigen bislang zu den Vorwürfen. Abu Walaa war am 08.11.2016 aufgrund eines Haftbefehls des Bundesgerichtshofs festgenommen worden. Seit August 2017 gilt ein Haftbefehl des Oberlandesgerichtes Celle.
Redaktion beck-aktuell, 16. Juli 2019 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
OLG Celle, Der "Islamische Staat" (IS) ist - wie seine Vorgängerorganisationen ISI und ISIS - eine terroristische Vereinigung im Ausland, BeckRS 2016, 07071
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OLG Düsseldorf: IS-Aussteiger und "Kronzeuge" erhält Bewährungsstrafe, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 17.05.2017, becklink 2006665