Musterfeststellungsklage im Mietrecht wird Fall für BGH

Die erste Musterfeststellungsklage im deutschen Mietrecht wird ein Fall für den Bundesgerichtshof. Die Richter in Karlsruhe werden sich am 18.03.2021 mit einer Klage des Mietervereins München gegen drastische Mieterhöhungen befassen, wie der Mieterverein am Donnerstag mitteilte. Der BGH bestätigte den Termin.

Drastische Mieterhöhung mit erst bevorstehender Modernisierung begründet

Der Eigentümer der Hohenzollernkarree genannten Wohnanlage in Schwabing hatte eine drastische Mieterhöhung für mehr als 130 Mieter mit einer Modernisierung begründet, die kurz vor Jahresende 2018 angekündigt wurde, aber erst zwei Jahre später umgesetzt werden sollte. Seit 2019 gilt neues Recht, wonach nur noch ein geringerer Teil der Modernisierungskosten auf Mieter umgelegt werden darf. Nach Ansicht des Mietervereins ging es dem Immobilien-Unternehmen darum, "gerade noch altes Recht abgreifen" zu können.

OLG: Spanne zwischen Ankündigung und tatsächlicher Durchführung zu lang

Darum hatte der Verein Musterfeststellungsklage eingereicht und vom Oberlandesgericht München Recht bekommen (NZM 2019, 933). Die Spanne zwischen der Ankündigung der Modernisierung und der tatsächlichen Durchführung sei zu lang, sagte der Vorsitzende Richter im Oktober 2019. Gegen diese Entscheidung legte das Immobilien-Unternehmen Revision ein. Nach Angaben des Mietervereins macht die Frage, ob neues oder altes Recht angewendet wird, einen großen Unterschied: "Ein betroffenes Ehepaar hätte nach altem Recht 729 Euro mehr an Miete pro Monat bezahlen müssen. Nach neuem Recht erhöht sich die Miete um maximal rund 230 Euro im Monat", teilte der Verein mit.

Musterfeststellungsklage für Verbraucher ohne Risiko

Die Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage gibt es in Deutschland erst seit November 2018. Seither kann ein Verband stellvertretend für Verbraucher zum Beispiel gegen ein Unternehmen vor Gericht ziehen. Die Verbraucherklage soll es ihnen leichter machen, an Schadenersatz zu kommen. Das Risiko übernimmt der klagende Verband. "Wir sind sehr zuversichtlich, dass auch der Bundesgerichtshof im Sinne der Mieterinnen und Mieter entscheiden wird", sagte Mietervereins-Geschäftsführer Volker Rastätter. "Bei einer abermaligen positiven Entscheidung dürfen die Mieterhöhungen deutlich geringer ausfallen, als es die Eigentümer-GmbH gerne hätte."

Redaktion beck-aktuell, 4. Februar 2021 (dpa).